Mönchengladbach Überfall auf den Juwelier: Freispruch für die Angeklagten

Mönchengladbach · Ebenso unbeeindruckt schweigend, wie sie ihren Prozess vor der Ersten Jugendkammer vor dem Mönchengladbacher Landgericht verfolgt hatten, reagierten die vier Angeklagten gestern auch auf den Freispruch - auf Kosten der Staatskasse.

Zu Prozessbeginn hatte ihnen der Staatsanwalt vorgeworfen, am 5. Februar 2015 morgens gegen zehn Uhr das Juweliergeschäft "Bolthausen" an der Hindenburgstraße 110 überfallen zu haben. Von Anfang an waren Zeugenaussagen wichtig, weil die Angeklagten von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machten. Als Erster erinnerte sich das Überfall-Opfer, der 74-jährige Juwelier: "Zwei Männer betraten damals das Geschäft. Einer hielt eine Pistole in der Hand". Anschließend seien drei weitere junge Männer hereingekommen.

"Sofort haben sie aus dem Schaufenster goldene Armbänder, Ketten, Goldringe mit Brillanten und Perlenketten ausgeräumt", hatte der Juwelier am ersten Prozesstag seine Aussage ergänzt. Außerdem erinnerte sich im Gerichtssaal die 58-jährige Mutter einer Mitarbeiterin, die an jenem Morgen ebenfalls im Geschäft gewesen war, dass der Mann mit der Pistole sie und den Juwelier mit Pfefferspray besprüht habe. "Die Männer sahen südländisch aus und hatten Strickmützen mit Augenlöchern auf", hatte die 58-Jährige zu Prozessbeginn ebenfalls erklärt.

Eine andere Zeugin, die damals in Tatortnähe unterwegs war, hatte drei Männer weglaufen sehen. Aber sie habe kein Gesicht erkannt, hatte sie bedauernd zugegeben. Der Juwelier, dessen Geschäft inzwischen nicht mehr existiert, meinte, einen der Angeklagten als Täter zu erkennen. Trotz der Maskierung habe er einen Teil des Gesichts sehen können. "Der junge Mann mit der weißen Haut war der Täter mit der Pistole", war das Opfer des Raubüberfalls gestern im Gerichtssaal überzeugt.

Doch am Ende fehlten im Prozess vor der Ersten Jugendkammer die Beweise. Nach dem Grundsatz "Im Zweifel für den Angeklagten" forderten schließlich der Staatsanwalt und die Verteidiger der vier Angeklagten Freispruch mangels Beweises. Zehn Minuten später verkündete das Gericht den Freispruch.

(RP)
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