Feuerwehreinsatz in Hückeswagen-Großkatern Abraumfeuer setzt Hecke in Brand

Großkatern · Den Verursacher droht ein Bußgeld und die Übernahme der Kosten für den Feuerwehreinsatz. Denn er hatte dieses Feuer nicht, wie vorgeschrieben, zuvor beim Ordnungsamt der Stadt angemeldet.

 Ein nicht angemeldetes Abraumfeuer musste die Löschgruppe Straßweg am späten Montagnachmittag löschen.

Ein nicht angemeldetes Abraumfeuer musste die Löschgruppe Straßweg am späten Montagnachmittag löschen.

Foto: Feuerwehr

Das könnte ein teures Nachspiel haben für den Verursacher eines Feuerwehreinsatzes von Montagnachmittag, hatte er doch sein Abraumfeuer nicht beim Ordnungsamt angemeldet. Da dieses aber eine Hecke in Brand gesetzt hatte, die gelöscht werden musste, wird die Stadt ihm die Kosten des Einsatzes womöglich in Rechnung stellen. Außerdem könnte es noch ein Bußgeld seitens des Kreises geben.

Um kurz nach 17 Uhr hatte ein Anwohner der Leitstelle einen „unklaren Feuerschein“ bei Großkatern im Süden des Stadtgebiets oberhalb der Mul gemeldet. Umgehend waren der Löschzug Stadt und die Löschgruppe Straßweg ausgerückt. Von der Besatzung des Löschfahrzeugs der Löschgruppe Straßweg, das als erstes am Brandort eintraf, kam laut Feuerwehr-Sprecher Morton Gerhardus schnell die Rückmeldung, dass es sich um ein Abraumfeuer handelte. So konnte der Löschzug Stadt umgehend abdrehen. Das Feuer mitten in einer Hecke wurde mit einem Schnellangriff gelöscht, anschließend wurde die Einsatzstelle der Polizei übergeben. Nach etwa einer Dreiviertelstunde war der Einsatz für die Straßweger Feuerwehrleute beendet.

Fest stand, dass das Abraumfeuer nicht, wie vorgeschrieben, beim Ordnungsamt der Stadt angemeldet worden war. „Das muss man aber tun“, stellte Stadtbrandinspektor Karsten Binder auf Anfrage unserer Redaktion klar. Auch Roland Kissau vom Ordnungsamt bestätigte, dass jeder, der Gartenabfälle verbrennen will, das zuvor anzeigen muss. Dafür kann er sich ans Ordnungsamt wenden – entweder telefonisch unter ☏ 02192/88216 (Loh) oder per E-Mail an ordnungsamt@hueckeswagen.de. Anschließend muss ein Vordruck ausgefüllt und zusammen mit einem Lageplan, auf dem der Ort des Feuers gekennzeichnet ist, eingeschickt werden. Sollte es dann zu einer Alarmierung kommen, kann die Leitstelle daran erkennen, dass voraussichtlich Abraum abgebrannt wird und nicht sofort die ganze Feuerwehr herausgeschickt werden muss.

Nach Eingang des Antrags prüft das Ordnungsamt, ob überhaupt eine Genehmigung zum Abbrennen der Gartenabfälle erteilt werden kann. „Die gibt es nur, wenn der Abfall nicht in die Biotonnen passt oder ohne Weiteres zum Wertstoffhof gebracht werden kann“, erläuterte Kissau. Etwa, wenn 30 Meter Buchenhecke geschnitten worden sind und die Reste nun entsorgt werden müssen.

Der Verursacher des Abraumfeuers von Großkatern erhält nun eine Anhörung von der Stadt, in der ihm mitgeteilt wird, dass sie beabsichtigt, ihm die Kosten des Feuerwehreinsatzes in Rechnung zu stellen. Wenn er keinen triftigen Grund nennen kann, warum er das Feuer entfacht hat, werden die Einsatzkosten anhand der Gebührensatzung der Stadt berechnet. Das könnte in diesem Fall ein höherer dreistelliger Betrag sein. Außerdem wird der Vorfall der Abfallbehörde des Kreises gemeldet, die ein Ordnungswidrigkeitsverfahren einleiten dürfte. „Die Kosten für den Feuerwehreinsatz und das Bußgeld dürften deutlich teurer sein als die Gebühr für die Genehmigung durch das Ordnungsamt“, betonte Kissau.

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