Tatort Hückeswagen Vollrausch als Straftat vor dem Amtsgericht
Hückeswagen / Wipperfürth · Ein 41-Jähriger hatte fast drei Promille im Blut, als er Polizisten beleidigt und angegriffen hat. Jetzt gab es einen teuren Denkzettel vom Richter.
Alkohol ist in Deutschland eine legale Droge. Jeder darf sich nach Herzenslust betrinken, wenn er es denn will. Dennoch kann ein Vollrausch strafbar sein. Das ist der Fall, wenn sich jemand erst mit Alkohol „die Kante gibt“ und dann in diesem Zustand eine Straftat begeht. Für die „Folgetat“ kann er rechtlich nicht zur Rechenschaft gezogen werden, weil unterstellt wird, dass er infolge des Rausches nicht Herr seiner Sinne und also auch nicht schuldfähig war. So wird der Vollrausch selbst zur Straftat, wenn auch der im Strafgesetzbuch geregelte Straftatbestand im juristischen Alltag eher selten angeklagt wird. Im Fall eines 41-Jährigen war das jetzt so bei einer Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Wipperfürth.