Hilden Jugendamt: „Systemsprenger“ verursachen hohe Kosten

Hilden · Im Bereich der Vollzeitpflege ist im Haushalt der Stadt Hilden in 2020/21 voraussichtlich eine Abweichung zum originären Ansatz in Höhe von etwa 500.000 Euro zu verzeichnen, berichtet das Jugendamt im Jugendhilfe-Ausschuss.

 Pflegefamilien versuchen Kinder zu stabilisieren, ihnen Halt und Geborgenheit zu geben.

Pflegefamilien versuchen Kinder zu stabilisieren, ihnen Halt und Geborgenheit zu geben.

Foto: dpa-tmn/Peter Kneffel

 Zu erklären sei dies mit der deutlichen Zunahme an kostenintensiven und komplexen Fällen, die von den Kolleginnen des Allgemeinen Sozialen Dienstes betreut werden. Oftmals fielen diese Kinder/Jugendlichen in den Bereich der sogenannten „Systemsprenger“.

Als „Systemsprenger“ werden in der Jugendhilfe Kinder und Jugendliche bezeichnet, für die es auf Grund ihres massiv auffälligen Verhaltens nur wenig bis gar keine adäquaten Unterstützungs- oder Betreuungsmöglichkeiten gibt.

Bei dem Begriff des Systemsprengers handelt es sich dabei nicht um eine individuelle Persönlichkeitseigenschaft, sondern um ein komplexes Problem der Sozialsysteme, die für diese herausfordernden jungen Menschen keine adäquaten Hilfsangebote vorhielten.

 Um diesen teils noch sehr jungen Kindern oder Jugendlichen dennoch ein „Zuhause“ bieten zu können, müssten flankierend zu der Vollzeitpflege intensive Zusatzmaßnahmen eingerichtet werden, ohne diese der Verbleib des Kindes/Jugendlichen in der Pflegefamilie nicht möglich wäre.

Diese intensiven Fälle umfassten ein Drittel der Gesamtfälle innerhalb der Vollzeitpflege. Innerhalb dieses Drittels seien zwei Fälle mit einem jährlichen Aufwand von über 55.000 Euro sowie fünf Fälle mit einem jährlichen Aufwand von über 40.000 Euro enthalten, erläutert das Jugendamt den Stadtverordneten. Ein durchschnittlicher Aufwand eines gängigen Falles in der Vollzeitpflege betrage jährlich  etwa 15.000 Euro.

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