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Grevenbroich Tödlicher Unfall hat Nachspiel vor Gericht

Grevenbroich · Vier Monate nach einem tödlichen Unfall bei Wevelinghoven droht einer jungen Mutter (27) jetzt eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung. Die Audi-Fahrerin wollte Anfang Juli von der Kreisstraße 10 nach links auf das alte Zuckerfabrik-Gelände abbiegen. Dabei erfasste sie einen Motorradfahrer, der aus Richtung Noithausen kam. Für den 41-jährigen Dormagener kam jede Hilfe zu spät.

 Ein Kreuz erinnert an den schweren Unfall auf der Kreisstraße 10.

Ein Kreuz erinnert an den schweren Unfall auf der Kreisstraße 10.

"Die Ermittlungen der Polizei sind abgeschlossen", sagt Oberstaatsanwalt Peter Aldenhoff: "Die Frage der Schuld ist geklärt." Aus Sicht der Ermittler ist ausschließlich die 27-Jährige für den Unfall verantwortlich. "Sie durfte an dieser Stelle nicht abbiegen, hat es trotzdem getan, offenbar den Motorradfahrer übersehen oder möglicherweise die Situation falsch eingeschätzt." Schon unmittelbar nach dem Unfall hatte die Polizei ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Tötung eingeleitet, auch ein Verkehrssachverständiger wurde eingeschaltet. Das Gutachten liegt inzwischen vor, auch die Ausführungen des Experten stützen die Ansicht von Staatsanwaltschaft und Polizei.

Die junge Mutter war zum Zeitpunkt des Unfalls mit mehreren kleinen Kindern im Auto unterwegs, sie und die Kinder kamen mit leichten Verletzungen davon. Die 27-Jährige selbst hat bislang zum Unfallhergang keine Angaben gemacht. "Wir haben ihr und ihrem Verteidiger jetzt die Akten zugesandt und noch einmal eine Frist von drei Wochen zur Stellungnahme eingeräumt", so Aldenhoff, "anschließend werden wir darüber entscheiden, wie es weitergeht."

Drei Möglichkeiten stünden zur Verfügung: Im Falle einer Anklage wegen fahrlässiger Tötung würden entweder das Schöffengericht oder das Amtsgericht in einem öffentlichen Prozess über den Fall verhandeln. Möglich sei aber auch ein Strafbefehl. Die Staatsanwaltschaft würde in diesem Fall gemeinsam mit dem Gericht ohne Hauptverhandlung eine Strafe festlegen. "Die dritte Möglichkeit wäre eine Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldbuße. Das kommt aufgrund der Schwere der Schuld aber wohl eher nicht in Frage", so Aldenhoff.

Bis Mitte Dezember wollen die Ermittler nun entscheiden, wie es weitergeht. Sollte es tatsächlich zur Anklage kommen, könnte der Prozess gegen die junge Mutter Anfang 2012 beginnen.

(NGZ)
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