Anliegerbeiträge in Grevenbroich Grundstückseigentümer müssen für Gehweg zahlen

Elsen · Grundstückseigentümer an der Königstraße können im Rathaus Kosten erfragen.

Auf der Königstraße starten am kommenden Montag, 27. August, die ersten Arbeiten für die Kanalsanierung zwischen der Stephan- und der Düsseldorfer Straße. Wenn die neuen Rohre in der Erde liegen, wird die Straße wiederhergestellt und erneuert. Und dabei kommen auf die Eigentümer der Anlieger-Grundstücke Kosten zu, sie müssen Anliegerbeiträge zahlen. Dasselbe gilt auch für den im Frühjahr fertiggestellten ersten Bauabschnitt zwischen Rheydter  und Stephanstraße. „Die Endabrehung der Anliegerbeiträge erfolgt für beide Abschnitte gemeinsam voraussichtlich im Jahr 2019“, erklärt Stadtsprecher Stephan Renner.

Vor einem Jahr hatte es bei Anliegern Ärger gegeben. Sie kritisierten, dass sie nicht von der Stadt, sondern aus der Zeitung erfahren hätten, dass sie zahlen müssen. auch die Politik schaltete sich ein. „Jeder betroffene kann die auf ihn zukommenden Kosten im Rathaus erfragen“, informiert Stephan Renner.

Die für den Kanalbau zuständige Gesellschaft für Wirtschaftsdienste Grevenbroich (GWD) finanziert die Erneuerung des Schmutz- und des Eegenwasserkanals. Die alten Rohre sind schadschaft und nicht mehr ausreichend dimensioniert.

Die Straßenbaukosten  werden dagegen aufgeteilt: GWD trägt die  Wiederherstellung der für die Baugrube aufgerissenen Fahrbahn. Die Stadt Grevenbroich  zahlt die übrigen Straßenbaukosten – rund 390.000 Euro für beide Bauabschnitte zusammen – und legt diese zum Großteil auf die Grundstückseigentümer an der Straße um.  „Die Anlieger müssen hauptsächlich Kosten für die Erneuerung der Gehwege tragen, die in Art und Umfang wie die bisherigen ausfallen werden. Eine Neugestaltung ist nicht vorgesehen“, sagt Stadtspreher Renner. 80 Prozent der Kosten für die Bürgersteige müssen die Anlieger übernehmen.

Für die Berechnung gebe es einen Regelkatalog, nach dem die Größe der beitragsfähigen Fläche als Grundlage für die Beiträge errechnet wird“. Kriterien seien Größe, Umfang und Art der Nutzung des Grundstücks. Bei der Stadt wurde kalkuliert, dass je Quadratmeter beitragsfähiger Fläche 4,30 Euro anfallen, der exakte Wert steht erst fest, wenn alle Rechnungen vorliegen.

Grundstückseigentümer an der Königstraße, die wissen wollen, mit welcher Belastung sie rechnen müssen, können sich an den Fachdienst Steuern im Grevenbroicher Rathaus unter der Telefonnummer 02181 608380 wenden oder per E-Mail an steuern@grevenbroich.de.

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