Hückeswagen Blauer Brief für Grundstückseigentümer

Hückeswagen · Die Schloss-Stadt ist ein schönes Städtchen. Das sehen die Einwohner auch so. Doch wenn es um die Grünpflege geht, hört bei vielen der Spaß auf. Bei der Stadtverwaltung, vor allem beim Ordnungsamt, gehen immer wieder Beschwerden über zugewachsene Gehwege und andere öffentliche Verkehrsflächen ein. "Natürlich fällt uns im Außendienst auch so etwas auf", berichtet Roland Kissau vom Ordnungsamt.

 So sah das Johannis-Gässchen vor gut zwei Wochen aus. Der Grundstückseigentümer hatte der Stadt aber zugesagt, die Sträucher auf jeden Fall zeitnah zurückschneiden zu wollen.

So sah das Johannis-Gässchen vor gut zwei Wochen aus. Der Grundstückseigentümer hatte der Stadt aber zugesagt, die Sträucher auf jeden Fall zeitnah zurückschneiden zu wollen.

Foto: Stephan Büllesbach

Die eigenen Flächen werden zwar gepflegt, aber bei weitem nicht so oft und intensiv, wie es so mancher Hückeswagener gerne möchte. Die Verwaltung hat in der Vergangenheit häufiger auf Anfrage unserer Redaktion und im Rahmen des Bürgermonitors darauf verwiesen, dass ihr schlichtweg das Geld dafür fehlt. Wer mehr Pflege wolle, müsse auch in Kauf nehmen, dass er mehr Steuern und Abgaben zahlen müsse, heißt es jedes Mal aus dem Rathaus.

Doch auch viele Privatleute nehmen es mitunter mit der Pflege nicht ganz so streng. Die Stadt geht dann dahin, den Eigentümer des Grundstücks, von dem der Überwuchs etwa von Hecken, Sträucher oder Bäumen auf die öffentlichen Flächen wächst, in einem freundlichen Brief zu bitten, die wuchernde Natur innerhalb von zwei Wochen bis zur Grundstücksgrenze zurückzuschneiden. "Wir fügen dann immer ein Merkblatt bei", berichtet Kissau.

In mehr als 90 Prozent der Fälle werde der Bitte nachgekommen und Sträucher & Co. zurückgeschnitten. In den übrigen Fällen verschickt die Stadt eine erneute Aufforderung, in der eine kürzere Frist gesetzt angedroht wird, bei einer weiteren Nichtbefolgung den Rückschnitt durch ein Unternehmen auf Kosten des Grundstückseigentümers vornehmen zu lassen. Auch wird ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des Verstoßes gegen das Straßen- und Wegegesetz eingeleitet. Kissau: "Soweit ist es hier bisher glücklicherweise noch nie gekommen."

Ein gutes Beispiel gibt es aus der vorigen Woche. Gisela Saxert berichtete am Bürgermonitor der BM darüber, dass das Johannis-Gässchen, dass neben dem Arche-Kindergarten die Kölner- mit der Friedrichstraße verbindet, ziemlich zugewachsen und hässlich sei. "Das macht wirklich keinen guten Eindruck", sagte sie. Zumal der Weg häufig von Friedhofsbesuchern oder Menschen, die ins Kolumbarium, den Kindergarten oder die Löwen-Grundschule wollen, genutzt werde.

Das Grundstück, von dem Sträucher schon weit in den Weg hineingewachsen waren, gehört einem Privatmann. Kissau rief ihn nach dem Gespräch mit unserer Redaktion und teilte mit: "Er hat mir versichert, die Sträucher bis zum Wochenende zurückzuschneiden."

In der Broschüre, die bei Mahnungen mitgeschickt werden, informiert die Verwaltung über Grundsätzliches, "wenn privates Grün auf Gehwege und Straßen ragt". Sie macht darin deutlich, dass die Eigentümer in der Versicherungspflicht stehen: "Kommt jemand wegen Ihrer Pflanzen zu Schaden, müssen Sie dafür haften!"

(büba)
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