Anliegergebühren Marienwasserstraße Goch – Stadt erklärt Hintergründe

Goch · Die RP hatte über den Beginn der Baumaßnahmen an der Gocher Marienwasserstraße berichtet. Jetzt erklärt die Stadt Goch die Hintergründe und was die Satzung genau festlegt.

 Die Marienwasserstraße in Goch.

Die Marienwasserstraße in Goch.

Foto: Anja Settnik

(nik) Nicht nur die direkt betroffenen Anwohner, auch fast alle anderen Gocher hatten den Start der Ausbauarbeiten an der Marienwasserstraße mit Interesse wahrgenommen. Schließlich hatten die Anlieger jahrelang größte Bedenken wegen der Kosten, die auf sie zuzukommen drohten (wir berichteten). Die Situation hat sich durch eine Gesetzesänderung etwas entspannt, die Belastung wird weniger gravierend sein. Mit einigen Tagen Verzögerung erklärt die Stadt nun die Hintergründe zu den Anliegergebühren:

Bei der Marienwasserstraße handele es sich um keine reine Wohnstraße, wie sie die RP genannt hatte, sondern gemäß der Straßenbaubeitragssatzung der Stadt Goch um eine Haupterschließungsstraße mit übergeordneter Funktion. Dies habe Auswirkungen auf die Berechnung des Straßenbaubeitrages. „Im Falle der Marienwasserstraße sind knapp 58 Prozent der Gesamtkosten von den Anliegern zu tragen, da es sich um eine Haupterschließungsstraße handelt. Das bedeutet, die Gesamtkosten werden für die Bestandteile Fahrbahn, Gehweg, Parkflächen, Beleuchtung, Oberflächenentwässerung und Grünanlagen aufgeschlüsselt und entsprechend der Straßenbaubeitragssatzung mit unterschiedlichen Prozentsätzen auf die Anlieger umgelegt. So errechnen sich die 58 Prozent.“ Damit zahlten die Beitragspflichtigen der Marienwasserstraße insgesamt weniger als zum Beispiel die Bewohner einer reinen Anlieger-  oder Wohnstraße, denn für Anliegerstraßen gelte eine Beitragspflicht von pauschal 70 Prozent.

Das Kommunalabgabengesetz NRW regelt, an welchen Maßnahmen Kommunen die Bürger finanziell beteiligen können;  wie die Abgaben berechnet werden, regeln die Satzungen der Kommunen individuell. Deshalb kann aus der reinen Rechtslage keine Gebühr „abgelesen“ werden. Die Stadt Goch formuliert das so: „Vor Beginn der Maßnahme werden die zu erwartenden Baukosten kalkuliert und die zu erwartenden Anteile der Anlieger gemäß der Berechnung mitgeteilt. Auf Basis dieser Kalkulation werden zum Baustart 90 Prozent der Anliegerbeiträge fällig. Da das Land NRW eine entsprechende Förderung in Aussicht gestellt hat, sind die Anliegerbeiträge um die Hälfte reduziert worden. Fällig werden somit nun 90 Prozent der halbierten Gesamtsumme“, schreibt die Stadt.

Zwar hatten Anlieger unserer Redaktion durchaus anerkennend berichtet, der Bürgermeister habe sich in Einzelfällen dafür eingesetzt, dass sie günstige Kredite bekämen, dies sei aber nicht richtig, wie es von der Verwaltung heißt. Vielmehr habe Bürgermeister Ulrich Knickrehm zugesagt, sich dafür einzusetzen, dass geschuldete Beiträge in Fällen wirtschaftlicher Not gestundet werden können.

Die Bescheide zu den gesetzlich vorgegebenen Vorauszahlungen würden voraussichtlich im Frühjahr 2022 zugestellt und in drei Raten fällig. Dies sei den Anliegern seit 2018 bekannt.  Vergünstigungen für Eigentümer von Eck- oder besonders tiefen Grundstücken sind nach dem Gesetz zwar zulässig, aber nicht verpflichtend, betont die Stadt. In der Gocher Straßenbaubeitragssatzung gebe es sie nicht. „Es wäre zu klären, wer in einem solchen Fall die wegfallenden Beitragsanteile der begünstigten Grundstücke zu tragen hätte.“ Eine Verteilung auf die übrigen, nicht begünstigten Grundstücke, schließe die Rechtsprechung zum Beispiel aus.

(nik)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort