Geflügelpest am Niederrhein Aufstallungspflicht im Kreis Kleve bleibt bestehen

Kreis Kleve · Nach dem Ausbruch der Geflügelpest bei einem Tierbestand im Kreis Wesel Mitte Dezember vergangenen Jahres können nun die strengen Schutzregelungen etwas gelockert werden. Die Aufstallungspflicht bleibt aber bestehen.

 Auch private Halter müssen sich an die Aufstallungspflicht halten.

Auch private Halter müssen sich an die Aufstallungspflicht halten.

Foto: dpa/Jan Woitas

  Das teilte der Kreis Kleve am Mittwoch mit. Die klinischen Untersuchungen in der im Kreis eingerichteten Überwachungszone sind demnach abgeschlossen. Es wurden keine weiteren Auffälligkeiten festgestellt. Daher wurden am Mittwoch alle Schutzzonen aufgehoben. Weiterhin gilt jedoch in den Kreisen Kleve und Wesel sowie einigen Teilen des Kreises Borken die Aufstallungspflicht für gewerbliche und private Geflügelhalter. Also sind auch Hobby- und sogenannte Kleinsthaltungen davon betroffen.

Die Aufhebung der Schutzzonen bedeutet keine Entwarnung. Die Veterinärabteilung des Kreises Kleve schätzt die Lage weiterhin als sehr kritisch ein, heißt es. Die Geflügelhalter müssen ihre Bestände sorgfältig beobachten: Hohes Fieber, Atemnot, Ausfluss aus Augen und Schnabel, ein stumpfes, gesträubtes Federkleid, zentralnervöse Störungen, verminderte oder keine Legeleistung oder dünnschalige, verformte Eier sowie vermehrte Todesfälle können Anzeichen auf einen Befall sein. Bei Verdacht auf Geflügelpest sollte umgehend der Kreis Kleve informiert werden.

Die Maßnahmen waren infolge eines bestätigten Falls der „Geflügelpest“ im benachbarten Kreis Wesel in Kraft getreten. Bei dem Fall auf einem Hof in Hamminkeln-Dingden hatte das Friedrich-Löffler-Institut nach einem Verdacht H5N1 festgestellt. In dem betroffenen Betrieeb waren vorsorglich alle rund 3200 Tiere getötet und entsorgt worden.

Der Kreis ist telefonisch unter 02821 85 229 oder per E-Mail an vet-verwaltung@kreis-kleve zu erreichen.

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