Sportpolitik Das Damoklesschwert namens "MiLoG"

Gelderland · Das Mindestlohngesetz, das seit 1. Januar gilt, hat erhebliche Folgen für die Sportvereine. Für Paul-Josef Kühn, Schatzmeister des TV Aldekerk, sind etliche Fragen ungeklärt. Sportler müssen eventuell einen Stundenzettel führen.

 Handball-Fan und Finanzexperte: Paul-Josef Kühn (mit Sohn Simon).

Handball-Fan und Finanzexperte: Paul-Josef Kühn (mit Sohn Simon).

Foto: siwe

"Wir befinden uns da in einer ganz brenzligen Situation." Paul-Josef Kühn, Schatzmeister des TV Aldekerk, ist gar nicht gut auf eine gesetzliche Regelung zu sprechen, die seit 1. Januar gilt. Das Mindestlohngesetz - kurz "MiLoG" - beschert jedem Arbeitnehmer wenigstens 8,50 Euro Stundenlohn. Klingt nach einer guten Sache, schwebt allerdings aktuell als Damoklesschwert über den Sportvereinen. Der erfahrene ATV-Funktionär, im Hauptberuf Sparkassenchef in Nieukerk, nennt den Grund: "Das Gesetz gilt jetzt seit zwei Wochen. In meinen Augen ist allerdings die Rechtslage noch völlig ungeklärt. Die Politik muss dringend Klarheit schaffen. Sonst stehen die Vereine auf einmal vor einem riesigen Problem."

 Gelassen: Stephan Dix (r.) und Hermann Tecklenburg vom SV Straelen.

Gelassen: Stephan Dix (r.) und Hermann Tecklenburg vom SV Straelen.

Foto: Seybert, Gerhard (seyb)

Zum Hintergrund: Hochklassiger Sport ist nicht umsonst zu haben. Diese Binsenweisheit gilt selbstverständlich auch für den TV Aldekerk. Mehrere Handballer, die aktuell mit der ersten Mannschaft um den Aufstieg in die Dritte Liga kämpfen, sind als "Mini-Jobber" für die Grün-Weißen im Einsatz, die monatlich bis zu 450 Euro verdienen dürfen. Eine ganz saubere Angelegenheit. Der Spieler erhält die vereinbarte Vergütung, der Verein zahlt außerdem die entsprechenden Sozialabgaben. Das funktionierte bislang reibungslos. Noch im vergangenen Jahr hat das Finanzamt dem TV Aldekerk eine weiße Weste bescheinigt.

Das könnte sich wegen des "MiLoG" ändern, und zwar ohne Zutun des Vereins. "Wenn wir allein die Trainingseinheiten und die Meisterschaftsspiele berechnen, kommen wir mit 8,50 Euro Stundenlohn hin", versichert Kühn. Im Moment wissen die Vereine allerdings nicht, was die Behörden als Arbeitszeit werten. Muss etwas auch das Duschen nach dem Training honoriert werden? Oder die Zeit, während der ein Spieler den taktischen Anweisungen seines Trainers lauscht? Gilt die Strecke, die ein Spieler zum Auswärtsspiel zurücklegt, als Fahrt zum "Arbeitsplatz" ? "Wenn wir ein Spiel in Wuppertal haben, sitzt man von Aldekerk aus schon eine Weile im Auto. Ich darf gar nicht daran denken, wenn auch dafür 8,50 Euro fällig werden", erklärt Kühn. In diesem Fall kann es für einen Sportverein richtig teuer werden. Kommen nach Berechnung des Finanzamtes monatlich mehr als 450 Euro zusammen, gilt ein Spieler nämlich nicht mehr als "Mini-Jobber", sondern als Teilzeitangestellter. Dann schießen automatisch die Sozialabgaben in die Höhe - ein schlichtweg unbezahlbares Unterfangen für die Clubs.

Die Verantwortlichen des TV Aldekerk, darunter auch der Kerkener Bürgermeister Dirk Möcking als Vorsitzender, überlassen nichts dem Zufall, um ein böses Erwachen zu vermeiden. Die Straelener Steuerberater-Kanzlei "Dr. Müller, Hufschmidt" ist für den TV Aldekerk im Einsatz - neuerdings auch in Sachen Mindestlohngesetz.

Die Spieler des Oberliga-Spitzenreiters sollten sich schon einmal auf lästige Hausaufgaben gefasst machen. "Wenn es nicht anders geht, müssen die Sportler demnächst Stundenzettel führen, damit wir aus dem Schneider sind", sagt der ATV-Schatzmeister, dem die unsichere Gesetzeslage gehörig auf die Nerven geht. "Ich übe mein Amt in erster Linie deshalb aus, weil 500 Kinder und Jugendliche im TV Aldekerk eine sportliche Heimat haben. Ich habe in meiner Freizeit aber keine Lust, mich mit solchen Sachen wie dem Mindestlohn herumschlagen zu müssen. Die Politik muss schnell handeln, wenn sie nicht das ehrenamtliche Engagement gefährden möchte", fordert Kühn.

Die Fußball-Vereine im Gelderland sind vom neuen Gesetz weniger betroffen. So hat beispielsweise Landesligist SV Straelen aktuell nur noch einen Spieler in seinem Kader, der als Vertragsamateur geführt wird und damit Anspruch auf ein monatliches Honorar in Höhe von 250 Euro hat. Die Vereinigung der Vertragsfußballer (VdV) hat ausgerechnet, dass die betroffenen Kicker monatlich 29 Stunden "arbeiten" dürfen. "Und wir achten natürlich darauf, dass dieser Zeitrahmen nicht überschritten wird", versichert Stephan Dix, kaufmännischer Leiter des SV Straelen.

Das "MiLoG" hat übrigens für Übungsleiter und Trainer keine Folgen. Die so genannte Übungsleiter-Pauschale gilt als Aufwandsentschädigung für ehrenamtlichen Einsatz und bleibt damit vom neuen Gesetz unberührt.

(RP)
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