Entschädigungsregelung zur Erkelenzer Umsiedlung Entschädigungsniveau bei Umsiedlung beibehalten

Erkelenz · Der Bezirksausschuss hat den Braunkohlenausschuss gebeten, die Regelung der Umsiedlungsentschädigung mit im Blick zu behalten.

 Das Entschädigungsniveau für Umsiedlungsbetroffene soll beibehalten werden.

Das Entschädigungsniveau für Umsiedlungsbetroffene soll beibehalten werden.

Foto: Speen

Das bisherige Entschädigungsniveau für die laufende Umsiedlung von Keyenberg, Kuckum, Westrich und Berverath kann beibehalten werden, und die Gleichbehandlung aller Betroffenen wird gewährleistet. Darüber informieren RWE Power und die Stadt Erkelenz in einem Dialog-Brief an die Betroffenen.

 Zuletzt hatte es hierüber Diskussionen gegeben, nachdem bekannt geworden war, dass ein Gutachter die Berechnungsgrundlagen überprüft hatte und diese verändert worden waren.

„Zur Beibehaltung des bisherigen Entschädigungsniveaus wird künftig die Zulage ,Rückgängigmachung der allgemeinen Marktanpassung‘ in einer Parallelrechnung unter Rückrechnung auf die Wertverhältnisse 2014 und 2017 ermittelt. Im Kaufpreisangebot kommt der höhere Zulagenwert zum Tragen“, stellen RWE Power und Stadt Erkelenz nun aber unter Bezug auf die Bezirksregierung Köln fest. „Mit dieser Vorgehensweise wird das bisherige Entschädigungsniveau für die laufende Umsiedlung beibehalten und die Gleichbehandlung gewährleistet. Der beschriebene Weg der Zulagenermittlung ist fortan unabhängig von weiteren Marktveränderungen. Zwischenzeitliche konjunkturelle Entwicklungen werden durch den jeweils aktuellen Baupreisindex im Kaufpreisangebot berücksichtigt“, heißt es in der Mitteilung.

Der Bezirksausschuss der betroffenen Orte bat den Erkelenzer Braunkohlenausschuss am Montagabend, weiterhin im Blick zu behalten, dass die Gleichbehandlung beim Verkauf von Grundstücken und Gebäuden gewährleistet wird.

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