17.000 Unternehmen am Niederrhein betroffen Kammer kritisiert die geplante Soli-Reform

Das Bundeskabinett hat jetzt die Teil-Abschaffung des Solidaritätszuschlages beschlossen. Diese Entlastung geht jedoch an vielen, insbesondere auch kleinen Unternehmen vorbei – die Chance für den Einstieg in eine Unternehmenssteuerreform wird so nicht genutzt, so die Niederrheinische IHK.

 Der Solidaritätszuschlag könnte zur Sondersteuer für Unternehmen werden, moniert die IHK.

Der Solidaritätszuschlag könnte zur Sondersteuer für Unternehmen werden, moniert die IHK.

Foto: IHK/Olivia Strupp

Der Gesetzentwurf sieht vor, den Solidaritätszuschlag für über 90 Prozent der Einkommensteuerzahler zu streichen oder zumindest zu senken. Viele Unternehmen profitierten davon allerdings nicht, so die IHK. Der Grund sei, dass sie Körperschaftsteuer zahlten. Den Soli sollen sie auch weiterhin zahlen. Betroffen hiervon seien nicht nur große und ertragsstarke Unternehmen. Auch viele Start-ups und Gründer, die sich für eine Rechtsform mit Haftungsbeschränkung, wie eine Unternehmergesellschaft (UG) oder eine GmbH, entschieden haben, gingen bei dieser Steuerentlastung leer aus. Allein am Niederrhein seien davon ungefähr 17.000 Unternehmen betroffen.

„Wir brauchen eine umfassende Unternehmenssteuerreform, um im internationalen Standortwettbewerb nicht zurück zu fallen. Ein erster Schritt sollte die vollständige Abschaffung des Solidaritätszuschlages ab dem kommenden Jahr sein, damit Unternehmen bei der drohenden konjunkturellen Eintrübung investieren können“, so IHK-Hauptgeschäftsführer Stefan Dietzfelbinger. Die letzte Unternehmenssteuerreform liege über zehn Jahre zurück. Die Unternehmenssteuern in Deutschland seien im internationalen Vergleich hoch. Je nach Höhe der durch den kommunalen Hebesatz bestimmten Gewerbesteuer liege die Belastung von Unternehmen in Deutschland bei etwa 30 Prozent. Die Steuerbelastungen der Wettbewerber lägen in vielen Staaten bereits bei unter 25 Prozent oder würden dieses Niveau aufgrund der angekündigten Reformen erreichen. Laut des vorliegenden Gesetzentwurfs würden ab 2021 insbesondere mittelgroße Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften aller Größen den Solidaritätszuschlag weiterhin zahlen. Er drohe somit zu einer Sondersteuer für Unternehmen zu werden.

(RP)
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