-Der Solidaritätszuschlag ist ein Zuschlag in Höhe von derzeit 5,5 Prozent zur Einkommenssteuer, zur Kapitalertrags- und zur Körperschaftssteuer. Die damalige Regierung unter Bundeskanzler Helmut Kohl (CDU) reagierte mit dem Soli 1991 auf die zu erwartenden Kosten für die Wiedervereinigung. Zunächst wurde er in Höhe von 3,75 Prozent von Juli 1991 bis Juni 1992 erhoben. Nach zwei Jahren Pause in den Jahren 1993 und 1994 wurde der Soli 1995 wieder eingeführt. Seit 1998 liegt die Zuschlagshöhe konstant bei 5,5 Prozent. Der Solidaritätszuschlag wurde und wird von Arbeitnehmern in Ost und West bezahlt. Er ist eine direkte Steuer und steht dem Bund zu, der damit rund zwölf Milliarden Euro jährlich einnimmt. Das Geld fließt allerdings nicht zweckgebunden zur Unterstützung Ostdeutschlands in den Bundeshaushalt, sondern wird für verschiedenste Aufgaben verwendet.