Benrath Knöllchen für Parker in Fußgängerzone

Benrath · Polizei und Ordnungsamt kontrollieren regelmäßig in der Benrather Fußgängerzone, ob sich Autofahrer an die Be- und Entladezeiten halten. Denn grundsätzlich gilt: Fahren in der Fußgängerzone ist eine Ordnungswidrigkeit.

 In der Fußgängerzone stehen viele Fahrzeuge, auch nach der Be- und Entladezeit. Nicht alle haben eine Genehmigung wie die Handwerker (l.).

In der Fußgängerzone stehen viele Fahrzeuge, auch nach der Be- und Entladezeit. Nicht alle haben eine Genehmigung wie die Handwerker (l.).

Foto: günter von ameln

Ein Paketlieferant rast förmlich durch die Fußgängerzone, ohne groß auf Passanten zu achten, von der Friedhofstraße, vorbei am Frozen-Yogurt-Laden, um vom Marktplatz aus auf die Cäcilienstraße zu kommen. Dabei sind Hauptstraße und Marktplatz als Fußgängerzone ausgegeben. Hundert Meter weiter, vor der Commerzbank, parkt ein weißer Kleinwagen, ohne Genehmigung hinter der Windschutzscheibe zu haben.

Und zum Schluss wird ein schwarzer Mercedes von der Polizei angehalten, vor eben erwähntem Frozen-Yogurt-Laden, der von zwei Streifenpolizisten zur Kasse gebeten wird. "Denn in der Fußgängerzone ist es grundsätzlich nicht erlaubt, mit dem Auto zu fahren", sagt Polizeisprecher Michael Baum. Die Ordnungswidrigkeit koste zehn Euro, wenn jemand durch den Fahrer behindert werde, seien es 15 Euro. "Wer länger als drei Stunden in der Fußgängerzone parkt, der muss mit 30 Euro rechnen", sagt Baum.

Das Ge- und Verbotszeichen 244.1 der Straßenverkehrsordnung - also die Frau, die ein kleines Kind an der Hand hält - verbietet die Einfahrt in die Fußgängerzone. Aber es gibt Ausnahmen. So auch in Benrath. "Ein Zusatzschild erlaubt eine zeitlich beschränkte Einfahrt", sagt Michael Baum. Das Amt für Verkehrsmanagement lege diese Zeiten fest. Für Benrath heißt das: Be- und Entladen werden darf montags bis freitags von 6 bis 10 Uhr, samstags von 6 bis 9 Uhr.

"Wir gucken natürlich nicht auf die Minute bei laufenden Ladevorgängen", sagt Michael Zimmermann, Leiter des Ordnungsamtes. Aber es werde regelmäßig kontrolliert, ob die Zeiten deutlich überschritten werden oder gar jemand einfach in der Fußgängerzone parkt. Zum einen durch die Verkehrsüberwachung - mit Rollern, Fahrzeugen und der Fußstreife - aber auch Polizei und Ordnungs- und Servicedienst (OSD) sind im Einsatz. "In diesem Jahr haben wir 415 Knöllchen verteilt", sagt Zimmermann. Hochgerechnet seien das rund drei Ordnungswidrigkeiten am Tag. Es gebe aber auch Ausnahmegenehmigungen, die das Amt für Verkehrsmanagement vergebe. "Marktbeschicker zum Beispiel dürfen in der Fußgängerzone stehen oder Handwerker, die an Ort und Stelle arbeiten."

Für Paketzusteller gelten die Regelungen auch, fügt Zimmermann hinzu. Paketdienste haben nicht alle Freiheiten, aber es werde durchaus schon mal ein Auge zugedrückt, wenn ein Zusteller sein Fahrzeug auch nach der zulässigen Zeit abstellt. "So wie bei Apotheken-Zulieferern. Viele haben verderbliche Ware." Zuletzt positionierte ein Paketfahrer seinen Transporter immer auf dem Marktplatz, um dort in aller Ruhe seine Päckchen zu sortieren und dann auszuliefern. Seit der Umstellung der Marktstände gab es eine Lücke, gleich vor dem Schreibwarenladen. Damit versperrte er die Sicht auf Blumen, Fisch und Gemüse. Die Händler beschwerten sich, der Paketmann bekam vom Ordnungsamt einen Verweis, berichtete ein Händler. Übrigens: Das Fahrradfahren ist in Fußgängerzonen auch nicht erlaubt. Außer es wird mit einem Schild darauf hingewiesen, wie an der Görresstraße.

(RP)
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