Bezirksregierung verbietet Aufführungen Streit um Theater am Karfreitag

Düsseldorf · Die Bezirksregierung will die Einhaltung des Feiertagsgesetzes an Karfreitag durchsetzen. Die Stadt Essen hat daher die Premiere von "Madame Butterfly" abgesetzt. Im Düsseldorfer Rathaus dagegen will man der Weisung nicht folgen. Theater und Oper sollen am Feiertag spielen dürfen.

Zwischen Regierungspräsidentin Anne Lütkes (Grüne) und der Stadt Düsseldorf bahnt sich ein Streit um die Kontrolle des NRW-Feiertagsgesetzes ab. Die Verantwortlichen im Rathaus weigern sich, Theater- und Opernaufführungen an Karfreitag zu untersagen. Sie berufen sich auf ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster, wonach Veranstaltungen mit ernsthaftem Charakter erlaubt werden können. Dies sei für ihn bindend, sagte Ordnungsdezernent Stephan Keller (CDU) auf RP-Anfrage, und nicht die Weisung der Bezirksregierung.

Die Lütkes-Behörde will nun überlegen, ob und wenn ja, welche Konsequenzen der Stadt nun drohen. Sprecher Bernd Hamacher: "Es ist nicht einzusehen, weshalb das, was in Essen gilt, für Düsseldorf nicht gelten soll. Auf Weisung der Bezirksregierung hat das Ordnungsamt Essen die Premiere von Puccinis "Madame Butterfly" am Karfreitag im Aalto-Theater verboten. Grund ist das NRW-Feiertagsgesetz. Es verbietet an besagtem Freitag unter anderem "alle der Unterhaltung dienenden öffentlichen Veranstaltungen einschließlich Tanz" bis Ostersamstag 6 Uhr.

Dazu zählen Theateraufführungen, Opern, Operetten, Musicals, Puppenspiele, Ballett, Tanz und jegliche Musikdarbietungen. Regierungspräsident Jürgen Büssow, Vorgänger der jetzt amtierenden Anne Lütkes, hatte schon 2005 klargestellt: Die Ordnungsbehörden der Kommunen hätten für die Einhaltung des Verbotes zu sorgen. Das sieht die amtierende Behördenchefin auch so. An ihre Kontrollpflicht hatte sie Städte und Kreise schriftlich erinnert.

"Entweder alle oder keiner!"

In einem Schreiben der Bezirksregierung heißt es: "Der Unterhaltung dient jede Veranstaltung, die angenehmen Zeitvertreib, Geselligkeit sowie Erholung und Entspannung vermitteln soll. Unter diesen Veranstaltungsbegriff fallen grundsätzlich Theateraufführungen, Opern, Operetten, Musicals, Puppenspiele, Ballett, Tanz und jegliche Musikdarbietungen."

Einem Streit mit der Bezirksregierung sieht Ordnungsdezernent Keller gelassen entgegen. Das Feiertagsgesetz biete Spielräume, und die erlaube man den Kulturinstituten in gebotenem Rahmen. Und wegen des OVG-Urteils habe er "auch keine Lust, vor dieselbe Wand zu laufen".

Damals hatte die Stadt vergeblich versucht, von René Heinersdorff, dem Betreiber des Theaters an der Kö, 1000 Euro Bußgeld einzufordern, weil der vor sechs Jahren an Karfreitag eine Komödie aufgeführt hatte. Vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf hatte die Stadt noch Recht bekommen, die Richter in der nächsthöheren Instanz folgten jedoch der Argumentation des Theatermannes. Der hatte sich darauf berufen: "Entweder dürfen alle spielen oder keiner!" Heinersdorff hatte darauf verwiesen, dass Theater, Kinos und ein Tabledance-Lokal geöffnet gewesen seien. Keller: "Das OVG hat uns ins Stammbuch geschrieben, dass wir Veranstaltungen tolerieren sollen, die hinter geschlossenen Türen stattfinden und an einem hohen Feiertag niemandes Gefühle verletzen."

So halten es auch die Veranstalter: "Mit Benjamin Brittens Oper ,Billy Budd' haben wir eine dem Feiertag angemessene Aufführung gewählt, die auch zutiefst religiöse Fragestellungen berührt", sagt Opern-Intendant Christoph Meyer. Seine Kollegin Amélie Niermeyer (Schauspielhaus): "Wir sollen an diesem Tag ernsthafte Stücke zeigen. Daran haben wir uns immer gehalten." Das Schauspielhaus zeigt "203", ein Stück von Juli Zeh.

Und im Theater an der Kö wird ein Stück gezeigt: "Der lustige Witwer" heißt es.

(RP/rai)
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