Klage der Umwelthilfe Gericht vertagt Entscheidung über mögliche Fahrverbote in Düsseldorf

Düsseldorf · Die Deutsche Umwelthilfe will juristisch durchsetzen, dass Diesel-Fahrverbote in Düsseldorf möglich werden. Das zuständige Verwaltungsgericht verschiebt die Entscheidung jedoch.

 Die Stickstoffdioxid-Grenzwerte werden an der Corneliusstraße in Düsseldorf überschritten (Archivfoto).

Die Stickstoffdioxid-Grenzwerte werden an der Corneliusstraße in Düsseldorf überschritten (Archivfoto).

Foto: Marcel Kusch/dpa

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat am Dienstag seine Entscheidung zu möglichen Fahrverboten in der NRW-Landeshauptstadt verschoben. Die Bezirksregierung habe bei dem Gerichtstermin den Entwurf für einen neuen Luftreinhalteplan übergeben und die klagende Deutsche Umwelthilfe (DUH) solle diesen nun prüfen, teilte das Gericht mit. Die zuständige Kammer werde eine Entscheidung über den Vollstreckungsantrag der DUH dann „in den kommenden Wochen schriftlich treffen“ (Az. 3 K 7695/15).

Die DUH hatte vor dem Verwaltungsgericht einen Antrag auf Zwangsvollstreckung eines Urteils zur Luftreinhaltung gegen das Land Nordrhein-Westfalen gestellt. Die Umweltorganisation will vor Gericht erreichen, dass ein von ihr 2016 erstrittenes Urteil umgesetzt wird. Damals hatten die Richter das Land verpflichtet, die Pläne für Düsseldorf so zu ändern, dass die Grenzwerte stimmen - Fahrverbote nicht ausgeschlossen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig bestätigte dann im Februar, dass Diesel-Fahrverbote grundsätzlich zulässig sind.

Den Entwurf für einen neuen Plan legte Düsseldorf nun am Dienstag auch öffentlich vor. Er sieht keine Fahrverbote vor, sondern nach Angaben der Bezirksregierung über 60 andere Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität. Dazu zählen demnach die Modernisierung der städtischen Fahrzeugflotte, die Förderung und „Attraktivitätssteigerung“ des öffentlichen Personennahverkehrs und des Radverkehrs oder der Ausbau der Elektromobilität.

Ziel der DUH ist es, das Reizgas Stickstoffdioxid in Düsseldorf zügiger zu reduzieren als geplant. In der Landeshauptstadt und in 26 weiteren nordrhein-westfälischen Kommunen wurden 2017 die geltenden Stickstoffdioxid-Grenzwerte überschritten.

Die Grenzwerte an der extrem belasteten Corneliusstraße in Düsseldorf würden voraussichtlich erst 2024 eingehalten, hatte die Bezirksregierung erklärt. Mit einem Dieselfahrverbot wäre dies aber vermutlich schon zwei Jahre früher möglich.

Kritik kam auch von der Umweltorganisation BUND. Der neue Luftreinhalteplan folge den politischen Vorgaben der Landesregierung, die ein Dieselfahrverbot ablehnt. „Letztendlich werden wieder die Gerichte das Politikversagen korrigieren müssen“, sagte BUND-Geschäftsleiter Dirk Jansen.

(mba/dpa/AFP)
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