Prozess um trügerischen Drogenhandel Mann verkauft falsches Marihuana in Düsseldorf

Düsseldorf · Das Opfer zeigte den 31-Jährigen an, dieser wurde verurteilt und ging in Berufung. Gestern wurde er zu 11 Monaten auf Bewährung verurteilt. 1500 Euro musste aber auch der Geschädigte zahlen, weil er versucht hatte Betäubungsmittel zu kaufen.

80 Gramm einer Kräutermischung hat ein 31-Jähriger als Marihuana ausgegeben und für mehr als 600 Euro in Düsseldorf verkauft. Der Geschädigte bemerkte die Täuschung und zeigte den Mann an, der vermeintliche Dealer wurde verurteilt. Gegen das Urteil ging der Mann jetzt am Landgericht in Berufung. Allerdings musste auch der Geschädigte bereits im Vorfeld eine Geldstrafe von 1500 Euro zahlen, weil er die Absicht hatte, Betäubungsmittel zu kaufen. Er war gestern als Zeuge geladen.

Knaster – so wird eine Mischung aus rauchbaren Pflanzenteilen genannt, die kein Nikotin enthält. Im Internet bekommt man den Tabakersatz bereits für sechs Euro je 35 Gramm. Der 31-jährige Angeklagte hat für zehn Gramm stolze 80 Euro verlangt und die Ware als Marihuana bezeichnet. Insgesamt sechs Mal hat der zweifache Vater den Knaster an den 27-Jährigen verkauft und dafür 605 Euro in der Summe abkassiert. Dabei scheint er die Preise auch frei variiert zu haben: Denn für 20 Gramm verlangte er beispielsweise 150 Euro.

„Ich habe Marihuana nur geraucht, weil man davon besser schlafen kann“, sagte der Geschädigte. Knaster hatte er zuvor nie probiert und die Täuschung deshalb zunächst gar nicht bemerkt. Denn es stellte sich auch zu Beginn die gleiche Wirkung wie bei Marihuana ein, die für ihn ausreichend war. „Erst beim letzten Mal hat es wirklich eklig geschmeckt, da war wohl zu viel Tee drin“, sagte der 27-Jährige bei der gestrigen Anhörung.

Sowohl der Handel von Betäubungsmitteln, also auch der von Imitaten ist strafbar. In erster Instanz wurde der zweifache Vater bereits verurteilt und ging nun in Berufung. Gestern lautete das Urteil dann: 11 Monate auf Bewährung für den 31-Jährigen. Begründet wurde das Urteil damit, dass die Taten mit zum Teil drei Jahren weit zurückliegen und der Angeklagte auch sonst zuvor nicht straffällig wurde. Das Opfer kam aber auch nicht straflos davon: Im Vorfeld wurde er zu einer Geldstrafe von 1500 Euro verurteilt, da der 27-Jährige Betäubungsmittel kaufen wollte. Die Strafe hatte er bereits bezahlt und sagte am Verhandlungstag somit nur noch als Zeuge aus.

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