Schwarzgeld-Prozess in Düsseldorf „F-Wort“ bringt Unternehmer vor Gericht

Düsseldorf · Bauunternehmer wollte Finanzamt austricksen. Laut Oberlandesgericht gab es Schwarzgeldabsprachen.

Unternehmer vereinbart Schwerzgeld per Whatsapp und bekommt jetzt gar nichts
Foto: dpa/David-Wolfgang Ebener

Selbst ausgetrickst hat sich ein vermeintlich cleverer Bauunternehmer aus Bochum: „Damit nicht so viel an die Augen von F… kommt“, hatte er einem privaten Bauherrn aus dem Düsseldorfer Nord-Westen schriftlich vorgeschlagen, eine letzte Werklohnzahlung von rund 275.000 Euro auf zwei verschiedene Konten zu überweisen. Als das jetzt beim Oberlandesgericht bekannt wurde, entschied der Senat aber, dass mit „F…“ nur das Finanzamt gemeint sein könne – also eine illegale „Schwarzgeld-Abrede“ vorliege.

Im Klartext: Der Bauunternehmer kann die offenen 275.000 Euro nicht einklagen, sondern geht leer aus. (Az: I-21 U 34/19) Auch in Whats-App-Nachrichten hatte der Unternehmer das „F“-Wort benutzt – und sich auf Nachfragen des OLG in Widersprüche verstrickt, wer damit gemeint sein sollte.

Dass „F“ nur „Fiskus“ oder „Finanzamt“ bedeuten könne, stritten Unternehmer und Auftraggeber zwar ab. Aus den Umständen folgerte der Senat dennoch, dass hier eine Schwarzgeldabsprache getroffen worden sei. 2016 und 2017 habe der Unternehmer umfangreiche Sanierungsarbeiten für den privaten Düsseldorfer Bauherrn durchgeführt. Zwischendurch erhielt der Unternehmer ohne Rechnung mehrere Abschläge. Streit gab es erst bei der Schlussrechnung über rund 275.000 Euro. Die hat der Bauherr nicht gezahlt, also zog der Unternehmer vor Gericht, wollte das Geld einklagen.

Damit tat er sich keinen Gefallen. Wie schon das Landgericht Wuppertal, wies jetzt auch das OLG die Forderung zurück. Die „Schwarzgeldabrede“ zu Lasten von „F“, also ohne Erteilung einer Rechnung und unter Einsparung der Mehrwertsteuer, führt laut OLG-Urteil dazu, dass dieser Handel sittenwidrig war – daher der Restbetrag nicht beizutreiben ist.

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