Prozesse starten Attacke mit Flasche und Düsseldorfer Polizeikessel vor Gericht

Düsseldorf/Münster · Der Angeklagte soll einen Fahrgast in einer Düsseldorfer Straßenbahn mit einer abgeschlagenen Flasche fast umgebracht haben. Jetzt startet sein Prozess. Auch der umstrittene Polizeikessel bei einer Demo in der Landeshauptstadt wird vor Gericht verhandelt.

Polizisten kesseln einen Teil der Demonstranten, die in Düsseldorf gegen das geplante Versammlungsgesetz in NRW protestieren, am Abend des 26. Juni 2021 ein.

Polizisten kesseln einen Teil der Demonstranten, die in Düsseldorf gegen das geplante Versammlungsgesetz in NRW protestieren, am Abend des 26. Juni 2021 ein.

Foto: dpa/Roberto Pfeil

Weil er mit einer abgebrochenen Glasflasche in einer Straßenbahn beinahe einen Fahrgast umgebracht haben soll, muss sich ein 27-Jähriger an diesem Donnerstag (10.00 Uhr) in Düsseldorf vor Gericht verantworten. Dem Angeklagten wird versuchter Totschlag vorgeworfen.

Sein 23 Jahre alter Kontrahent hatte die Tat im vergangenen Juli knapp überlebt. „Ich bring' dich um!“ soll der Angeklagte mehrfach gerufen haben. Das Opfer erlitt lebensgefährliche Verletzungen an Brust, Rücken und Kopf. Warum die beiden Männer aneinander gerieten, war zunächst unklar geblieben.

Über Aufnahmen aus Überwachungskameras waren die Ermittler dem Mann auf die Spur gekommen. Die Tat hatte sich in einer Bahn auf dem Weg von Düsseldorf nach Meerbusch ereignet. Der Prozess ist mit vier Verhandlungstagen bis zum 9. Dezember 2022 angesetzt.

Polizeikessel bei Düsseldorfer Demo beschäftigt Gericht

Ein umstrittener Polizeikessel bei einer Demonstration in Düsseldorf beschäftigt fast anderthalb Jahre später jetzt das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster. Das bestätigte eine Gerichtssprecherin auf Anfrage.

Bei einem Protestzug gegen das damals geplante neue Versammlungsgesetz war es im Juni 2021 zu Zusammenstößen zwischen Demonstranten und der Polizei gekommen. An einer Stelle, an der es vergleichsweise ruhig war, setzte die Polizei damals rund 300 Protestierende fest. Zu unrecht, heißt es in drei Anträgen von Beteiligten, die beim Düsseldorfer Verwaltungsgericht (VG) eingereicht wurden.

Das Düsseldorfer Gericht kam bislang nicht dazu, diese inhaltliche Frage zu klären - da die Polizei Düsseldorf als Beklagte in Frage stellt, dass das Verwaltungsgericht zuständig ist. Vielmehr sei das Amtsgericht die richtige Adresse. Das OVG soll nun entscheiden, wo es weiter geht und welches Gericht überhaupt zuständig ist. Die Kläger werfen dem Land vor, die Sache so mit Absicht zu verzögern. Aus ihren Kreisen hieß es, das juristische Gefecht sei eine „Verzögerungstaktik“ der Polizei als Landesbehörde.

Die Düsseldorfer Polizei wiederum teilte auf dpa-Anfrage mit, von einer Verfahrensverzögerung könne „keine Rede sein“. Man habe selbst Interesse daran, „eine rasche abschließende gerichtliche Bestätigung der Rechtmäßigkeit des polizeilichen Vorgehens“ zu bekommen. Die Frage der Gerichtszuständigkeit sei aber komplex und in anderen Fällen verschieden beantwortet worden.

(csr/dpa)
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