Dienst oder Freizeit? Was Arbeitnehmer zum Thema Feiertage wissen sollten

Düsseldorf · In vielen Unternehmen wird bereits am Jahresanfang geklärt, wer an Weihnachten und Neujahr zum Dienst kommen muss. Was Arbeitnehmer wissen sollten, falls es doch mal Ärger gibt.

 Eine Pflegerin mit ihrer Patientin im Marien-Hospital. Dort setzt man bei der Personalplanung für die Feiertage auf Freiwilligkeit. Im Fall von Krankheit gibt es aber auch eine Bereitschaft, die einspringen kann.

Eine Pflegerin mit ihrer Patientin im Marien-Hospital. Dort setzt man bei der Personalplanung für die Feiertage auf Freiwilligkeit. Im Fall von Krankheit gibt es aber auch eine Bereitschaft, die einspringen kann.

Foto: RP/Dominik Schneider

In der Weihnachtszeit wollen sich viele vor allem Zeit für die Familie nehmen. Doch je nach Branche kann es auch und gerade an Feiertagen wie Weihnachten und Neujahr nötig sein, die Zeit am Arbeitsplatz statt unter dem Christbaum zu verbringen. Das ist oft Grund für Spannungen und – weil natürlich nicht alle Kollegen arbeiten müssen – auch Neid innerhalb der Unternehmen.

„Allgemein schreibt der Gesetzgeber vor, dass an Sonn- und Feiertage nicht gearbeitet wird“, sagt Daniel Hautumm, der in Düsseldorf eine Kanzlei für Arbeitsrecht betreibt. Es gebe jedoch Sondergenehmigungen, beispielsweise im Gaststätten-Gewerbe und in Betrieben, in denen die Produktion nicht ausgesetzt werden kann, weil „die Arbeit nicht an Werktagen vorgenommen werden kann“, wie es im Arbeitszeitgesetz heißt. Außerdem gibt es Ausnahmen für Institutionen, die die Öffentlichkeit braucht, beispielsweise Feuerwehr, Polizei und Rettungsdienste.

Ein weiterer Grundsatz: „Es muss bereits im Arbeitsvertrag ausdrücklich festgehalten werden, wenn Sonn- und Feiertagsarbeit anfallen können“, erklärt Hautumm. In welcher Besetzung dann der Betrieb weiter läuft, sei die Entscheidung des jeweiligen Chefs, so der Jurist. Der Arbeitgeber kann außerdem bestimmen, welche Mitarbeiter an den Feiertagen antreten müssen. „Das kann im Einzelfall ziemliches Geschachere geben“, sagt Hautumm, „Das bedeutet auch, dass zwei Kollegen den Feiertagsdienst nicht ohne Zustimmung vom Chef tauschen dürfen.“

Die meisten Arbeitgeber zeigen sich allerdings kulant und bemühen sich darum, die Arbeit fair innerhalb der Belegschaft zu verteilen und dabei Rücksicht auf die persönliche Situation der Angestellten zu nehmen. Im Marien-Hospital setzt man auf Freiwilligkeit: „Bei uns wird meist Anfang des Jahres im Dienstplan geregelt, wer an welchen Feiertagen arbeitet“, sagt Sprecher Martin Schicht. „Unsere Kollegen klären das meist untereinander.“ Zusätzlich zur Feiertagsbesetzung gibt es allerdings auch eine Bereitschaft, die im Fall von Krankheit einspringen kann.

Weihnachten und Neujahr wird allerdings nur da gearbeitet, wo es wirklich nötig ist: „Zwischen den Jahren herrscht bei vielen Betrieben Hochkonjunktur“, sagt Alexander Konrad von der Handwerkskammer Düsseldorf. „An den Feiertagen selbst machen die meisten aber zu.“

Diesen Luxus können sich große Betriebe jedoch nicht vollständig leisten. Zwar stehen beim Düsseldorfer Unternehmen Henkel an den Feiertagen die Fließbänder still, und auch die zwei Tage zwischen den Feiertagen sind Betriebsferien, allerdings müssen einige Posten besetzt bleiben, etwa im Kraftwerk oder bei der Werksicherheit. Auch dort wird die Arbeit intern unter den Kollegen verteilt, wie ein Sprecher sagt. „Wir haben mit diesem System in den vergangenen Jahren gute Erfahrungen gemacht“, heißt es. Auch beim Daimler-Werk wird zwischen den Jahren nicht produziert. „Bei uns sind vom 22. Dezember bis zum 14. Januar Betriebsferien“, sagt eine Sprecherin. Die Zeit werde für anfallende Umbau- und Instandhaltungsarbeiten genutzt, für die Fremdfirmen zuständig sind. „So kommt das nicht mit der normalen Arbeit ins Gehege.“

Mit reduzierter Besetzung wird auch in der Stadtverwaltung gearbeitet: „Unser Motto ist: Wir feiern, ohne die Bürger im Stich zu lassen“, sagt Michael Kamphausen, stellvertretender Leiter des Amts für Kommunikation. Das bedeute konkret, dass die Ordnungs- und Sicherheitsdienste und die Feuerwehr zwar mit der „nötigen“ Personalstärke besetzt sind, die Dienstleistungsangebote der Stadt jedoch an den Feiertagen nicht oder nur sehr eingeschränkt zur Verfügung stehen.

Wer beispielsweise beim Ordnungs- und Servicedienst an Weihnachten arbeiten muss, werde in der Regel unter den Kollegen geklärt, sagt Kamphausen. Lücken im Dienstplan werden dann von den Vorgesetzten geschlossen. „Dabei werden allerdings die familiäre Situation sowie die im Vorjahr geleisteten Sonn- und Feiertagsdienste beachtet“, so der Stadtsprecher. Die Stadt versuche, über die Jahre hinweg eine gleichmäßige Belastung zu erreichen – um trotz nötiger Arbeit die Feiertage für alle Beteiligten so angenehm wie möglich zu gestalten.

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