Auch in Dinslaken Höhere Auflagen für Supermärkte

Dinslaken · Auch in Baumärkten wird die Zahl der gleichzeitigen Besucher beschränkt.

Die Besucher müssen sich an die neuen Vorschriften halten.

Die Besucher müssen sich an die neuen Vorschriften halten.

Foto: dpa/Robert Michael

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat die Corona-Schutzverordnung in einigen Punkten noch einmal konkretisiert. Darauf macht die Stadt Dinslaken aufmerksam. Gerade in Baumärkten und größeren Lebensmittelläden kam es immer wieder zu  Menschenansammlungen, die eigentlich vermieden werden sollten. Ab jetzt gilt für alle Läden und Verkaufsstellen eine Höchstzahl von gleichzeitig anwesenden Kundinnen und Kunden: Pro zehn Quadratmeter Verkaufsfläche darf eine Person anwesend sein. Ein gutes Steuerungsmittel ist dabei, die Anzahl der Einkaufswagen auf diese Höchstzahl zu reduzieren. Weiterhin ist jetzt auch für den Außer-Haus-Verkauf festgeschrieben, dass die eingekaufte Ware nicht im 50-Meter-Umkreis verzehrt werden darf. Dadurch soll verhindert werden, dass sich Imbissbuden, Eisdielen, Bäckereien und ähnliche Betriebe zu Treffpunkten entwickeln.

Bislang galt das Verbot von Zusammenkünften und Ansammlungen nur für den öffentlichen Raum. Wenn aber künftig Uneinsichtige im privaten Bereich zu „ausufernden Feiern“ oder vergleichbaren Aktionen einladen und so ihre Mitmenschen gefährden, so denkt das Ministerium auch über eine Ausdehnung des Verbots nach. Bis dahin ist eine Untersagung im privaten Bereich jeweils im Einzelfall und nur aufgrund konkreter besonderer Umstände möglich.

Bürgermeister Michael Heidinger appelliert in diesem Zusammenhang an das Verantwortungsbewusstsein der Dinslakenerinnen und Dinslakener.

Jeden Tag alle Nachrichten zur Corona-Krise in Ihrer Stadt – bestellen Sie jetzt unseren kostenlosen Newsletter „Total Lokal“ mit täglicher Corona-Sonderausgabe!

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort