Bürgermonitor Es bleibt beim Parkverbot auf dem Gehweg Bismarckstraße

Dinslaken · Der Appell der Eheleute Hilde und Hans-Peter Plenter, ein Teilstück des Gehwegs der Bismarckstraße zum Parken freizugeben, ist bei der Dinslakener Stadtverwaltung nicht auf Gegenliebe gestoßen. Im Gegenteil.

 Die Dinslakener Verwaltung erlaubt das Gehwegparken auf diesem Teilstück der Bismarckstraße nicht.

Die Dinslakener Verwaltung erlaubt das Gehwegparken auf diesem Teilstück der Bismarckstraße nicht.

Foto: Heinz Schild

„Wir haben uns hier bewusst gegen eine Freigabe des Gehwegparkens entscheiden“, teilte Marcel Sturm, Pressesprecher der Stadt Dinslaken, am Donnerstag auf Anfrage der Rheinischen Post mit. Als Grund für diese Entscheidung wird die Nähe zur Ampel angeführt. Der Kreuzungsbereich werde im Rahmen der Schulwegsicherung verstärkt überprüft.

Hingewiesen wird von der Verwaltung darauf, dass das Lehrschwimmbecken mit den meist kleinen Gästen ebenfalls an die Kreuzung (Bismarckstraße, Schillerstraße) angesiedelt ist. Wenn jemand seinen Wagen dort auf dem Gehweg parke, liege eine Behinderung vor. Keinen Zweifel lässt Marcel Sturm daran, dass die Dinslakener Eheleute, die ihre Fahrzeuge seit 40 Jahren auf dem Gehwegen der Bismarckstraße, direkt gegenüber dem Finanzamt, parken, mit weiteren Knöllchen rechnen müssen, wenn sie ihre Autos auch künftig dort abstellen sollten, obwohl dies nicht erlaubt ist.

Das Ehepaar, das an der Schillerstraße wohnt, hat das Parken auf dem Gehweg der Bismarckstraße mit der akuten Stellplatznot begründet, und argumentiert, dass auf dem Teilstück zwei Fahrzeuge hintereinander abgestellt werden könnten, ohne dass dadurch Fußgänger oder der Verkehr behindert würden. Im vergangenen Jahr bekamen die Eheleute erstmals Knöllchen, weil sie ihre Wagen dort verbotswidrig auf dem Gehweg abgestellt hatten. Dies nahmen sie dann zum Anlass, auf die Problematik hinzuweisen und appellierten an die Verwaltung, das Gehwegteilstück zum Parken freizugeben.

Zwischenzeitlich prüfte die Dinslakener Verwaltung, auf welchen zusätzlichen Flächen im Innenstadtbereich das Parken auf dem Bürgersteig erlaubt werden könnte. Das war beispielsweise für die nahe gelegene Blücherstraße der Fall. Dort wurden dann entsprechende Schilder aufgestellt.

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