Dinslaken Betrunkene Radfahrer stürzen und verletzen sich

Dinslaken · An Fronleichnam befuhr ein 41-jähriger Mann aus Dinslaken gegen 12.25 Uhr mit einem Fahrrad den rechten Radweg der Hünxer Straße aus Richtung Dinslaken kommend in Fahrtrichtung Hünxe. In Höhe der Hausnummer 174 stürzte er zu Boden und prallte mit dem Kopf gegen eine Schaufensterscheibe.

Anschließend setzte er seine Fahrt in Richtung Hünxe fort und fuhr gegen ein Verkehrszeichen. Durch den Zusammenstoß fiel er vom Fahrrad und kollidierte mit einem geparkten Leichtkraftrad.

Der Dinslakener verletzte sich durch die Stürze schwer. Als Polizeibeamte an der Unfallörtlichkeit eintrafen, rochen sie Alkohol in der Atemluft des 41-Jährigen. Ein Rettungswagen brachte den Dinslakener in ein Krankenhaus. Ein Arzt entnahm ihm eine Blutprobe. Den 41-Jährigen erwartet jetzt ein Strafverfahren.

Zu einem weiteren Sturz eines Fahrradfahrers, der unter dem Einfluss von Alkohol stand, kam es an Fronleichnam gegen 2.35 Uhr. Zeugen hatten den Verletzten auf der Straße liegen sehen und die Polizei sowie Rettungskräfte informiert. Der 56-jährige Mann aus Dinslaken hatte mit einem Fahrrad die Landwehrstraße befahren. Kurz hinter der an den Kreisverkehr anschließenden Bahnunterführung stürzte er und verletzte sich schwer. Ein Rettungswagen brachte ihn in ein Krankenhaus. Dort entnahm ihm ein Arzt eine Blutprobe. Der 56-Jährige muss jetzt mit einem Strafverfahren rechnen, so die Polizei.

Wie sie berichtet, sind viele Führerscheininhaber der Meinung, dass sie Alkohol trinken dürfen, wenn sie mit dem Fahrrad unterwegs sind. Dies ist jedoch ein Irrtum. Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass die Fahrerlaubnis einem Radfahrer mit einem Blutalkoholgehalt von 1,6 Promille und mehr entzogen werden darf. Kommen jedoch alkoholbedingte Ausfallerscheinungen (Schlangenlinien, Sturz, Verkehrsunfall) hinzu, können Radfahrer bereits bei geringeren Promillewerten zur Blutprobe "gebeten" werden.

(RP)
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