Salafistenprediger Prozess um „Scharia-Polizei“ - Sven Lau entlastet Gefolgsleute

Wuppertal · In dem neuen Prozess im Fall der Wuppertaler „Scharia-Polizei“ hat der frühere Salafistenprediger, Sven Lau, am Freitag als Zeuge ausgesagt. Er gilt als Initiator und gab an, die Aktion damals zu bedauern.

Vor dem Landgericht Wuppertal entlastete er seine Gefolgsleute und bedauerte, mit einer Gruppe von Anhängern im Jahr 2014 durch die Wuppertaler Innenstadt patrouilliert zu sein. Es sei eine „spontane Aktion“ gewesen, mit der man sich nicht habe strafbar machen wollen, erklärte er. Er habe nicht gedacht, dass die Aktion solche Folgen haben würde: „Ich war überwältigt, was danach passiert ist“, sagte der 38-Jährige, der sich mittlerweile von seiner früheren fundamentalistischen Islam-Auslegung distanziert und bei einem Aussteigerprogramm mitarbeitet.

Lau betrat den Gerichtssaal als freier Mann. Vergangene Woche war er vorzeitig aus der Haft entlassen worden. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte ihn 2017 zu einer Haftstrafe von fünfeinhalb Jahren verurteilt, weil er eine terroristische Organisation im Ausland unterstützt hatte. Zwei Drittel der Haftstrafe hat er verbüßt, nun ist er auf Bewährung frei.

Im September 2014 waren elf der salafistischen Szene nahestehende Männer durch Wuppertal gezogen und hatten dabei Warnwesten mit dem Aufdruck „Sharia-Police“ getragen. Die selbst ernannten Sittenwächter wollten durch persönliche Ansprache junge Muslime davon abhalten, Spielhallen, Bordelle oder Gaststätten aufzusuchen. Die „Scharia-Polizei“ hatte bundesweit für Empörung gesorgt.

Ziel sei gewesen, Muslime an ihre Religion zu erinnern, aber nicht zu ermahnen, sagte Lau vor Gericht. Man habe nicht beabsichtigt, Menschen Angst zu machen. Im Übrigen habe man bei der Aktion an einem damals späten Mittwochabend auch niemanden getroffen, mit dem man hätte in Kontakt kommen können. Zudem sei man schon nach wenigen Minuten von der Polizei gestoppt worden.

Den Ausdruck „Sharia-Police“ habe die Gruppe bewusst in englischer Sprache gewählt, um sich nach eigener Einschätzung nicht strafbar zu machen, erklärte Lau. Er selbst habe die Westen eher für ein „Karnevalskostüm“ gehalten.

Das Landgericht muss sich seit Montag erneut mit dem Fall befassen, nachdem der Bundesgerichtshof das Urteil aus dem ersten Prozess 2016 aufgehoben hatte. Damals waren sieben von ursprünglich neun Angeklagten freigesprochen worden. Gegen einen weiteren Mann war das Verfahren eingestellt worden, ein anderer hatte sich dem Verfahren durch Ausreise entzogen. Ein Urteil in dem neuen Verfahren wird Mitte Juni erwartet.

(skr/epd)
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