Prozess in Düsseldorf Urteil im Prozess um Riesen-Holzkreuz im Garten

Düsseldorf · Ein sieben Meter großes, zudem noch aufwändig beleuchtetes Kreuz in einem Garten in Düsseldorf-Stockum sorgte für Streit unter Nachbarn. Jetzt hat das Gericht ein Urteil gefällt.

 Stockum Frau stellt Holzkeruz in den Garten

Stockum Frau stellt Holzkeruz in den Garten

Foto: Rainer Maria

Ein rund sieben Meter hohes Holzkreuz mit zusätzlicher Rundum-Beleuchtung muss niemand in seinem privaten Garten oder in der Nachbarschaft dulden. Denn das sei in dieser Dimension nicht mal auf Friedhöfen üblich, sondern „völlig ungewöhnlich“ und müsse daher samt Betonfundament beseitigt werden.

So hat am Montag das Amtsgericht auf Klage einer Anwohnerin aus Stockum entschieden und damit einer benachbarten Rentnerin aufgegeben, das Riesenkreuz samt Fundament zu entfernen und „den ursprünglichen Zustand in Form einer Rasenfläche wieder herzustellen“. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. (Az: 290a C 179/20)

Im Herbst 2020 hatte die beklagte Rentnerin jenes Riesenkreuz in ihrem Hinterhofgarten errichten lassen – nachts noch mit Beleuchtung durch eine umlaufende Lichterkette sowie zusätzlich angestrahlt durch extra aufgestellte Scheinwerfer. Dagegen hatte sich eine Anwohnerin gewehrt. Beide Frauen leben seit rund zehn Jahren in einer Wohneigentümer-Gemeinschaft (WEG), das Areal des gemeinsamen Hinterhofgartens war zunächst friedlich zwischen beiden Parteien zur Sondernutzung aufgeteilt worden.

Dass die Seniorin dann aber im Alleingang ein Mammutkreuz von diesen Ausmaßen samt Beleuchtung errichten ließ, war laut Urteil des Amtsgerichts nicht von dieser Sondernutzung gedeckt. Denn eine Zustimmung der Klägerin zu einer derart gravierenden Umgestaltung des weiterhin als Gemeinschaftseigentum geltenden Privatgartens lag aus Sicht des Gerichts nicht vor.

Im Übrigen befand die Richterin: „Kreuze mit einer solchen Größe und mit solcher Leuchtkraft sind in privaten Gärten, aber auch Friedhöfen völlig ungewöhnlich“, stellten daher „eine rechtswidrige Eigentumsbeeinträchtigung“ dar, „die nicht zu dulden ist“ und seien wegen der Strahlkraft der Beleuchtung zudem geeignet, das Einschlafen der Anwohner „zu erschweren“.

Von einer „üblichen Gartennutzung“, auf die sich die Rentnerin berufen hatte, könne hier keine Rede mehr sei. Kläger-Anwalt Harald Wolf hatte zu Prozessbeginn Mitte April betont, dass sich die Nachbarin nicht gegen die christliche Symbolik des Holzkreuzes wehrt, sondern gegen dessen Ausmaß: „Bei allem Verständnis für die Religionsfreiheit ist die Grenze zum Vertretbaren hier klar überschritten!“

Diesen Argumenten ist das Gericht jetzt im Wesentlichen gefolgt und hat der Rentnerin aufgegeben, das Kreuz mit Fundament zu entfernen. Gegen dieses Urteil kann die unterlegene Seniorin noch Berufung beim Landgericht einlegen.

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