Vorzeitige Haftentlassung Ex-Salafistenprediger Sven Lau kommt frei

Düsseldorf · Der ehemalige Mönchengladbacher Salafistenprediger Sven Lau wird in diesen Tagen vorzeitig aus der Haft entlassen. Das Gericht geht davon aus, dass von ihm keine Gefahr mehr ausgeht.

Ein Sprecher des Oberlandesgerichtes in Düsseldorf bestätigte am Donnerstagmorgen entsprechende Recherchen unserer Redaktion: „Der zuständige fünfte Strafsenat des Oberlandesgerichtes Düsseldorf hat der vorzeitigen Haftentlassung von Sven Lau zugestimmt.“ Wann genau die Freilassung erfolge, wisse das Gericht nicht. Nach Informationen der Rheinischen Post wird dies aber noch in diesen Tagen, möglicherweise sogar noch vor dem Wochenende der Fall sein. Lau kommt auf Bewährung frei. „Die Bewährungszeit beträgt fünf Jahre“, teilte das Gericht mit.

Der heute 38-Jährige Lau war am 26. Juli 2017 zu einer Haftstrafe von fünfeinhalb Jahren verurteilt worden, weil er nach Überzeugung des Gerichts eine ausländische terroristische Organisation unterstützt hat. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass Lau zwei junge Männer in die islamistische Kampfgruppe „Jamwa-Miliz“ nach Syrien vermittelt hatte, die später in der Dschihadistenmiliz „Islamischer Staat“ aufging. Zudem unterstützte er die Organisation laut Urteil mit Bargeld und durch die Anschaffung von Nachtsichtgeräten. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte das Urteil des Düsseldorfer Oberlandesgerichts (OLG) damals überprüft und war zu dem Schluss gekommen, dass es keine Rechtsfehler enthielt. Der Prozess war damals langwierig, weil viele Zeugen sich auf ihr Aussageverweigerungsrecht berufen hatten.

Lau war bereits im Dezember 2015 festgenommen worden. Erstmals überregional bekannt wurde der aus einem katholischen Elternhaus stammende Lau, als er bis etwa 2011 mit seinem Netzwerk „Einladung zum Paradies“ junge Menschen in Mönchengladbach und Umgebung für den Salafismus anwerben wollte. Auch an der Koran-Verteil-Aktion „Lies!“ war Lau beteiligt. Ferner soll er zu den Strippenziehern der selbst ernannten „Scharia-Polizei“ gelten, die im Jahr 2014 in Wuppertal uniformiert auftrat und junge Menschen von Besuchen in Spielhallen und Bordellen abhalten wollte.

Inzwischen habe Lau sich nach Auffassung des Gerichtes gewandelt, heißt es beim Oberlandesgericht in Düsseldorf. „Sven Lau hat sich von Salafismus distanziert“, sagte der Sprecher. Unter Anrechnung seiner damaligen Untersuchungshaft habe Lau zwei Drittel seiner Haftstrafe verbüßt. Bei guter Führung ist die vorzeitige Freilassung von Häftlingen nach dieser Frist nicht ungewöhnlich. Bevor der Senat für die Freilassung auf Bewährung und unter strengen Auflagen votierte, hatten die Richter unterschiedliche Stellen abgefragt. Angehört wurden unter anderem die Justizvollzugsanstalt, Experten des NRW-Aussteigerprogrammes für Islamisten, ein Sachverständiger und der Generalbundesanwalt. Zu den Auflagen gehören unter anderem Kontakt- und Aufenthaltsverbote sowie die Verpflichtung zu einem engen Kontakt Laus mit seinem Bewährungshelfer. Außerdem muss er seine Teilnahme an einem bereits begonnenen Aussteigerprogramm für Salafisten fortsetzen. Der Freilassungs-Beschluss des Oberlandesgerichtes ist rechtsrkräftig, da der Generalbundesanwalt nicht mehr dagegen vorgehen will.

Ob die Sicherheitsbehörden dem ehemaligen Salafisten-Prediger seinen Gesinnungswandel abnehmen, war gestern offen. Im NRW-Innenministerium war dazu keine Stellungnahme zu bekommen. In Sicherheitskreisen geht man aber davon aus, dass Lau zumindest vorübergehend weiter unter Beobachtung stehen wird.

NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) sagte gestern zur Freilassung von Lau auf Bewährung: „In einem Rechtsstaat hat jeder ein Recht auf eine zweite Chance.“ Reul signalisierte jedoch auch eine besondere Wachsamkeit der Behörden. Mit Blick auf den angenommenen Gesinnungswandel Laus sagte Reul: „Jetzt gilt es festzustellen, ob er es ernst meint. Wenn sich herausstellen sollte, dass er es nicht ernst meint, ist er ganz schnell wieder drin.“

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