Klagen von Hinterbliebenen NRW-Gericht verhandelt über Schadenersatz nach Germanwings-Absturz

Hamm · Drei Angehörige von Todesopfern des abgestürzten Flugs 2015 fordern von der Fluggesellschaft Schmerzensgeld. Ihre Klagen waren in erster Instanz abgewiesen worden, jetzt geht es ins Berufungsverfahren.

 Trümmer der Germanwings-Maschine A320-211 liegen an der Absturzstelle in der Nähe von Le Vernet in den französischen Alpen.

Trümmer der Germanwings-Maschine A320-211 liegen an der Absturzstelle in der Nähe von Le Vernet in den französischen Alpen.

Foto: dpa/Sebastien Nogier

Das Oberlandesgericht (OLG) im westfälischen Hamm verhandelt am 14. September in einem Berufungsverfahren über zusätzliche Schmerzensgeldforderungen von Hinterbliebenen des Germanwings-Absturzes im Jahr 2015. Das Landgericht Essen hatte in der ersten Instanz im Juli 2020 die Klage von acht Angehörigen gegen die Lufthansa als Germanwings-Mutter abgewiesen. Im Berufungsverfahren klagen nun noch drei Angehörige.

Am 24. März 2015 hatte den Ermittlungen zufolge der früher unter Depressionen leidende Co-Pilot das Flugzeug in den französischen Alpen absichtlich gegen einen Berg gesteuert. Dabei kamen alle 150 Insassen ums Leben, darunter auch 16 Schüler und zwei Lehrer eines Gymnasiums aus Haltern am See am nördlichen Rand des Ruhrgebiets.

Die Kläger werfen der Fluggesellschaft laut OLG vor, den Co-Piloten nicht gründlich genug flugmedizinisch untersucht zu haben. Ansonsten hätte nicht übersehen werden können, dass dieser an einer schwerwiegenden psychischen Erkrankung leide, so die Kläger. Sie fordern laut OLG über die bereits von der Lufthansa gezahlten 10.000 Euro je Todesfall hinaus weitere 30.000 Euro pro Person.

Die Vorinstanz hatte die Klage mit der Begründung abgewiesen, dass die medizinische Überwachung eine staatliche Aufgabe sei und nicht in den Verantwortungsbereich der Fluggesellschaft falle.

(bora/dpa)
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