Flugzeug-Absturz Gericht weist Klage der Angehörigen im Germanwings-Prozess ab
Essen · Fünf Jahre nach dem Absturz einer Germanwings-Maschine in den französischen Alpen hat das Landgericht Essen das Urteil gesprochen: Die Klagen von acht Hinterbliebenen gegen die Lufthansa wurden abgewiesen.
Die Lufthansa AG muss den Hinterbliebenen der Opfer des Germanwings-Absturzes von März 2015 kein zusätzliches Schmerzensgeld zahlen. Das Landgericht Essen hat am Mittwoch die Klagen von acht Angehörigen abgewiesen.

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Am 24. März 2015 hatte der früher unter Depressionen leidende Co-Pilot das Flugzeug in den französischen Alpen absichtlich gegen einen Berg gesteuert. Nach Ansicht der Richter waren für die Prüfung, ob der Mann überhaupt flugfähig war, jedoch nicht die Lufthansa oder die ebenfalls beklagte Flugschule in den USA verantwortlich. „Die Flugsicherheit ist eine staatliche Aufgabe“, sagte Richter Lars Theissen.
Deutlich kritisierte einer der Hinterbliebenen auch die Worte, die Richter Lars Theissen zur Begründung gewählt hatte. Er hatte bei dem Absturz der Germanwings-Maschine seine Tochter, deren Partner und einen Enkel verloren hat. Zur Frage einer Haftung der Flugschule hatte der Richter gesagt: „Niemand käme auf die Idee, den Fahrlehrer, der die Überlandfahrten begleitet hat, in die Pflicht zu nehmen, wenn ein Autofahrer Jahre später in den Gegenverkehr fährt.“ Und auch die Lufthansa war nach Ansicht der Essener Richter der falsche Adressat dieser Klage. Man könne sich einen Schuldigen nicht einfach aussuchen, so Richter Theissen im Urteil.
Die 16. Zivilkammer des Landgerichts ließ die Frage offen, ob es neben dem Co-Piloten, der die Maschine auf dem Weg von Barcelona nach Düsseldorf in den französischen Alpen absichtlich gegen einen Berg gesteuert haben soll, überhaupt noch einen anderen Schuldigen gibt. „Ein Zivilprozess ist kein Untersuchungsausschuss“, unterstrich Theissen am Mittwoch.
Natürlich könne es sein, dass bei der Erteilung der Fluglizenz für den früher an Depressionen leidenden Co-Piloten Fehler gemacht wurden. „Die Ärzte könnten etwas übersehen haben, bei den Untersuchungen könnte es Fehler gegeben haben“, sagte Richter Theissen. Für solche wäre aber aus Sicht der Kammer die Fluggesellschaft nicht verantwortlich. Denn: „Die Flugsicherheit ist eine staatliche Aufgabe, die dem Luftfahrtbundesamt übertragen worden ist. Es ist Aufgabe des Staates, für tragfähige und wirksame Regeln zu sorgen.“
Am Ende der Urteilsbegründung brachte der Richter dann doch noch sein „Verständnis“ zum Ausdruck, dass die Angehörigen nach einem Schuldigen suchten, der für das Unglück zur Rechenschaft gezogen werden könne. Und er sagte auch: „Die Angehörigen können sich unseres Mitgefühls sicher sein.“
Wie die klagenden Hinterbliebenen nun weiter vorgehen, ist noch nicht klar. Sie könnten gegen das Urteil vom Mittwoch Rechtsmittel einlegen oder eine neue Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland anstrengen.