„Bedauern diese Entwicklung sehr“ Ab Montag kein 3G mehr in NRW – trotz hoher Corona-Zahlen

Düsseldorf · In Nordrhein-Westfalen fallen nach dem 2. April trotz der vielen Infektionen fast alle Corona-Regeln. Das kündigte Staatssekretär Edmund Heller am Mittwoch im Gesundheitsausschuss des Landtags an. Heller sieht die Entwicklung sehr kritisch.

 Ab Sonntag gibt es keine Zugangsbeschränkungen mehr in NRW. (Archivbild)

Ab Sonntag gibt es keine Zugangsbeschränkungen mehr in NRW. (Archivbild)

Foto: dpa/Bernd Weißbrod

Eine Maskenpflicht wird es ab dem 3. April dann nur noch in Krankenhäusern, Pflegeheimen, im öffentlichen Fern- und Nahverkehr geben. In allen anderen Bereichen fällt die Maskenpflicht weg. Auch landesweite Zugangsbeschränkungen wie die 3G- oder 2Gplus-Regel in Handel, Gastronomie, Schwimmbädern und Veranstaltungen entfallen ersatzlos.

„Wir bedauern diese Entwicklung sehr. Angesichts der hohen Ansteckungszahlen hätten wir die Maskenpflicht in Innenräumen gerne beibehalten“, sagte Staatssekretär Edmund Heller. Der Wegfall dieser einfachen Schutzmaßnahmen ausgerechnet vor den Osterferien sei angesichts der hohen Ansteckungszahlen gerade den erschöpften Klinik-Beschäftigten schwer zu vermitteln. Doch eine solche Maskenpflicht sei auf Basis des vom Bund vorgelegten Infektionsschutzgesetzes nicht rechtssicher darstellbar.

Aktuell infizieren sich täglich rund 50.000 NRW-Bürger neu mit Corona, wie Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) im Ausschuss sagte. Er sieht nach Prüfung seines Hauses auch keine Möglichkeit, ganz NRW zu einem Hotspot zu erklären und so die bestehenden Regeln über den 2. April hinaus zu verlängern. Das rät zwar Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und verweist auf das Beispiel Mecklenburg-Vorpommern.

Staatssekretär Heller hält das Vorgehen aber für unzulässig: „Es gibt eine starke Belastung der Krankenhäuser in NRW, aber keine Überlastung.“ Dies aber verlange der Bund als Voraussetzung für die Ausrufung eines Hotspots. Auch sei es nicht möglich, einzelne Kreise zum Hotspot zu machen.

Dann müsste der Landtag womöglich zweimal pro Woche zu einer entsprechenden Sondersitzung zusammenkommen. Auch in den Schulen fallen am Montag die Masken. Diese dürfen nicht einmal eine schulinterne Maskenpflicht verhängen. Anders Händler und Veranstalter: Sie könnten von ihrem Hausrecht Gebrauch machen.

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