Neue Corona-Regeln in NRW Stadien dürfen alle Sitzplätze füllen

Düsseldorf · Mit den neuen Corona-Regeln für Nordrhein-Westfalen fällt an diesem Freitag die Grenze von 25.000 Besuchern bei Großveranstaltungen. Auch die Maskenpflicht im Freien gilt nicht mehr.

 Ein Bild aus alten Zeiten: Ein Düsseldorfer Fan feuert seine Mannschaft an.

Ein Bild aus alten Zeiten: Ein Düsseldorfer Fan feuert seine Mannschaft an.

Foto: dpa/Marius Becker

In Nordrhein-Westfalen werden ab sofort wieder mehr Zuschauer bei Fußballspielen und anderen Großveranstaltungen wie Konzerten oder Musikfestivals zugelassen. Die bisher gültige Obergrenze von 25.000 Zuschauern entfällt vollständig, wie aus der von Freitag an gültigen Corona-Schutzverordnung hervorgeht. Finden die Events im Freien statt, können nun alle Sitzplätze voll belegt werden, wenn in den Gängen Masken getragen werden. Stehplätze dürfen allerdings nur zur Hälfte besetzt werden. Die aktuellen Infektionszahlen und der Fortschritt bei den Impfungen ermöglichten „weitere Schritte in Richtung Normalität“, sagte Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU).

Zuletzt waren die Infektionszahlen wieder gestiegen. Das Robert-Koch-Institut (RKI) meldete 12.150 neue Positiv-Tests, 1696 mehr als am Donnerstag vor einer Woche. Die Sieben-Tage-Inzidenz stieg bundesweit auf 63,0 von 61,0 am Vortag. 99 weitere Menschen starben im Zusammenhang mit dem Virus. In NRW wurden am 29. September 1267 neue Erkrankungen gemeldet, eine Woche zuvor waren es noch 735. Die Sieben-Tage-Inzidenz lag in Nordrhein-Westfalen bei 55,9.

Wegfallen soll im Land auch die Maskenpflicht im Freien. Bisher musste ein Mund-Nasen-Schutz in Warteschlangen und an Verkaufsständen, Kassen sowie bei Sport-, Kultur- und sonstigen Veranstaltungen im Freien mit mehr als 2500 Besuchern getragen werden. Trotzdem empfiehlt das Gesundheitsministerium dringend, auch im Freien weiterhin eine Maske zu tragen, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann.

In Innenräumen von Restaurants und Gaststätten können die Trennwände abgebaut werden, auch Abstände zwischen den Tischen sind nicht mehr zwingend erforderlich. Auch hier wird lediglich noch empfohlen, beides beizubehalten. Wer aufsteht, muss aber weiterhin die Maske tragen.

Für Clubs und Bordelle gilt, dass Ungeimpfte, um Zugang zu erhalten, keinen PCR-Test mehr, sondern nur noch einen professionell durchgeführten Antigen-Schnelltest vorlegen müssen, der nicht älter als sechs Stunden sein darf.

Hochschulen müssen nun ein Zugangskonzept ausarbeiten und die Einhaltung zumindest stichprobenartig kontrollieren. Studierende oder Mitarbeiter, die bei diesen Kontrollen den Test- oder Impfnachweis und ihren Ausweis nicht vorzeigen können, werden von der Teilnahme an Seminaren und Vorlesungen ausgeschlossen. Große Vorlesungen werden allerdings an den meisten Hochschulen weiterhin nicht in Präsenz stattfinden.

Schulkinder müssen sich in den Herbstferien selbst um die für sie kostenlosen Tests kümmern. Einen solchen Test braucht es etwa für die Teilnahme an Ferienfreizeiten. Der Test darf nicht älter als 24 Stunden sein. Auch bei Jugendfahrten müssen Ungeimpfte bei der Anreise und erneut nach weiteren vier Tagen einen Test vorlegen. Alternativ kann ein gemeinsam beaufsichtigter Selbsttest gemacht werden.

Die Grünen-Opposition kritisierte: Es sei zurzeit nicht abzusehen, wie sich die Pandemie weiterentwickele. Wenn gelockert werde, müsse daher auch der Schutz hochgefahren werden, sagte Co-Fraktionschefin Josefine Paul. Neben einer 2G-Regelung brauche es endlich flächendeckende Testmöglichkeiten am Arbeitsplatz.

(kib)
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