Schreiben der Glaubenskongregation Vatikan: Bei Sterbehilfe keine Sakramente

Düsseldorf · Die Glaubenskongregation gibt einen Brief heraus, in dem sie assistierten Suizid einen „schweren unmoralischen Akt“ nennt und Priestern jede Geste der Billigung verbietet.

 Ein Pfleger hält die Hand einer alten, kranken Frau, die als Pflegefall bettlägerig ist.

Ein Pfleger hält die Hand einer alten, kranken Frau, die als Pflegefall bettlägerig ist.

Foto: Oliver Berg

(dpa/kna) Der Vatikan hat seine Ablehnung von Sterbehilfe und Beihilfe zum Suizid bekräftigt und will Betroffenen künftig die Sterbesakramente verweigern. Dies geht aus einem am Dienstag veröffentlichten Brief der Glaubenskongregation zu Maßnahmen zum Ende des Lebens hervor, den Papst Franziskus abgesegnet hat. In dem Schreiben heißt es, Patienten, die durch Sterbehilfe oder assistierten Suizid sterben wollten, sollten zukünftig nicht mehr die Sakramente Sterbekommunion, Salbung und Beichte gewährt werden.

Jeder, der sich „für diesen schweren unmoralischen Akt“ entschieden habe und an der Entscheidung festhalte, könne die Sakramente nicht erhalten, heißt es in den Richtlinien der katholischen Kirche. Ausnahmen könne es geben, wenn ein Priester überzeugt sei, dass die sterbende Person ihre Meinung geändert habe. Auch wenn der Patient bewusstlos sei und man Reue annehmen könne, dürfe er die Sakramente erhalten.

Euthanasie sei ein „Verbrechen gegen das menschliche Leben“, ein „in sich böser Akt, in jeder Situation und unter allen Umständen“, heißt es. Der Vatikan interpretiert den Wunsch von Schwerkranken nach dem Tod nicht als Bitte um Sterbehilfe, sondern als „schmerzgeplagten Ruf nach Liebe und Hilfe“. Ein Kranker habe „im letzten Lebensstadium Anspruch darauf, dass man ihm hilft, ihn umsorgt, ihn liebt“. Es sei aber legitim, „auf Heilversuche zu verzichten, die nur eine schwache und schmerzhafte Verlängerung des Lebens bewirken könnten“. Das 23 Seiten umfassende Schreiben auf Italienisch trägt den Titel „Samaritanus bonus“, der barmherzige Samariter.

Kardinalpräfekt Luis Ladaria Ferrer unterstrich bei der Vorstellung im Vatikan, Seelsorgern sei jede Geste verboten, die als Billigung einer freien Todeswahl verstanden werden könne. Lebensverkürzende Maßnahmen seien Zeichen einer „Wegwerfkultur“ und keine Lösungen für die Probleme todkranker Patienten, heißt es in dem Dokument, das die Unterschriften von Ladaria und dem Kongregationssekretär Erzbischof Giacomo Morandi trägt.

Schmerz und Tod könnten nicht die letzten Kriterien sein, nach denen sich die Menschenwürde bemesse, so die Glaubensbehörde. In komplexen Gesundheitssystemen drohe das Verhältnis zwischen Arzt und Patient auf technische und vertragliche Aspekte reduziert zu werden. Dieses Risiko bestehe vor allem in Ländern, in denen man Beihilfe oder gar gewerbsmäßige Hilfe zum Suizid sowie Tötung auf Verlangen legalisiere.

Nachdrücklich spricht sich der Vatikan für eine Förderung der Palliativmedizin aus, besteht jedoch auf einer klaren Abgrenzung zur Suizidbeihilfe; diese sei in einigen Ländern nicht gegeben. Auch eine „Herbeiführung des Todes“ durch die Einstellung künstlicher Ernährung wird als unzulässig abgelehnt.

Eine Palliativversorgung verlangt die Kirche auch im Fall von lebensverkürzenden Erkrankungen von Embryonen und Neugeborenen. In dem Zusammenhang spricht das Dokument von einer „manchmal obsessiven Anwendung der Pränataldiagnostik“. Eine Abtreibung sei unter keinen Umständen erlaubt. Die „Verwendung der Pränataldiagnostik für selektive Zwecke“ sei Ausdruck einer „eugenischen Mentalität“ und in schwerwiegender Weise unzulässig.

In seiner Argumentation fußt das Papier im Wesentlichen auf einer früheren Erklärung der Glaubenskongregation von 1980 und auf Lehrschreiben wie der Enzyklika „Evangelium vitae“ (1995) von Papst Johannes Paul II. (1978-2005), aber auch auf Äußerungen des amtierenden Papstes Franziskus. Dieser beklagte wiederholt eine „Wegwerfkultur“ gegenüber Kranken und Schwachen, mangelnde Zuwendung zu Leidenden und neue Vorstellungen einer individualistischen Selbsterlösung.

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