Anschlag in Düsseldorf BGH entscheidet über das Urteil im Wehrhahn-Prozess

Düsseldorf/ Karlsruhe · 21 Jahre liegt der Sprengstoffanschlag auf Sprachschüler aus den ehemaligen GUS-Staaten am S-Bahnhof Wehrhahn zurück. Ein Verdächtiger wurde in Düsseldorf 2018 freigesprochen. Jetzt steht das Urteil auf dem Prüfstand.

 Richter Rainer Drees hatte den Vorsitz im Prozess  um den Wehrhahn-Anschlag.

Richter Rainer Drees hatte den Vorsitz im Prozess  um den Wehrhahn-Anschlag.

Foto: Endermann, Andreas (end)

In Karlsruhe wird am Donnerstag aller Voraussicht nach das letzte Wort im Wehrhahn-Prozess gesprochen. Verfahrensbeobachter gehen nicht davon aus, dass die Bundesrichter den Freispruch des Düsseldorfer Landgerichts kassieren und den Prozess wegen zwölffachen Mordversuchs und Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion neu aufrollen lassen.

Bereits im November hatte Kostenpflichtiger Inhalt in der mündlichen Verhandlung beim  Bundesgerichtshof niemand die Aufhebung des Urteils gefordert. Die Bundesanwaltschaft, die schon im Sommer 2000 die Übernahme der Ermittlungen nach dem Anschlag auf eine Gruppe überwiegend jüdischer Sprachschüler am S-Bahnhof Wehrhahn abgelehnt hatte, mochte der Revision der Düsseldorfer Staatsanwaltschaft nicht beitreten. Und die Verteidigung des freigesprochenen Ex-Soldaten hat naturgemäß keinen Grund dazu.

Das Landgericht hatte den inzwischen 54-Jährigen, der kurz nach der Tat am 27. Juli 2000 erstmals ins Visier der Ermittler geraten und 17 Jahre später angeklagt worden war, nach einem sechsmonatigen Prozess freigesprochen. Es hielt den verurteilten Betrüger, bei dem sich der Angeklagte während eines gemeinsamen Gefängnisaufenthalts mit dem Verbrechen gebrüstet haben soll, für nicht glaubwürdig und verwarf die Analyse der Profiler, deren Bild vom Wehrhahn-Bomber wie eine Blaupause auf den Angeklagten zu passen schien. Auch weitere Ermittlungsergebnisse der Polizei hielt das Gericht  für wenig belastbare Indizien. Die Anwälte der Opfer, die bei dem Anschlag teils lebensgefährliche Verletzungen und bleibende Schäden erlitten hatten – ein Paar verlor sein ungeborenes Baby – hatten den Freispruch als schweren Fehler der Justiz kritisiert.

In Karlsruhe geht es jedoch nicht darum, ob die Düsseldorfer Richter recht hatten mit ihrer Einschätzung, es geht nicht um die Frage  von Schuld oder Unschuld des Freigesprochenen. Es geht  nur darum, ob das Schwurgericht seine Entscheidung plausibel und den formalen Anforderungen der deutschen Rechtsprechung entsprechend begründet hat.

(sg)
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