Kommentar zum Wehrhahn-Urteil in Düsseldorf Dieser Prozess lässt zu viele Fragen offen

Düsseldorf · Das Landgericht Düsseldorf hat Ralf S. vom Vorwurf freigesprochen, für den Wehrhahn-Anschlag vor 18 Jahren verantwortlich zu sein. Damit nimmt die Justiz den Opfern die Hoffnung auf Antworten - vielleicht für immer. Es ist ein fatales Urteil. Ein Kommentar.

Düsseldorf: Der Tag des Urteils im Wehrhahn-Prozess
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Der Tag des Urteils im Düsseldorfer Wehrhahn-Prozess

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Foto: Endermann, Andreas (end)

Der Mann, der seine Rockabilly-Haartolle unter einem Fischerhut versteckt, als sich die Kameras nach seinem Freispruch auf ihn richten, ist nicht besonders sympathisch. Fremdenfeindlich ist er, ein Ausländerhasser mit einer in den Rumpf gestochenen Tätowierung der SS-Wevelsburg unter dem kleinkarierten Hemd. Einer, der gern auf andere zeigt, sie verachtet und lächerlich macht, wenn sie nicht auf seiner Linie sind. Ein Rechtsextremist und Spießer, der sich vor 18 Jahren über Straßenmüll echauffierte in seinem Viertel, wo sie ihn den Sheriff nannten. Und der jetzt irgendwo im Wald Dosensuppe auf einem selbstgebauten Kocher wärmt. Um genau zu sein: Er ist ein Unsympath. Das ist für all jene, die nicht gerade freiwillig mit ihm zu tun haben, schwer zu ertragen. Aber strafbar ist es nicht.

Das Landgericht Düsseldorf hat ihn freigesprochen vom Vorwurf des zwölffachen Mordversuchs und dem des Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion. 32 Tage hat das Gericht die in drei Jahren zusammengetragenen Indizien der Staatsanwaltschaft geprüft und sie nicht erst am Ende für nicht belastbar erklärt. Schon früh hatte der Richter auf ein zügiges Ende des Prozesses gedrängt. Das sah nicht gut aus. Aber es ist das gute Recht der Richter.

Um die Rechte der Opfer ist es in diesem Verfahren nur am Rande gegangen. Sie haben weit mehr ertragen als die Folgen einer Sprengstoffexplosion. Ermittlungsfehler der Polizei, gerade in den Anfangstagen, die genauso wenig zu heilen waren. Hinweise, die 17 Jahre lang unbemerkt in den Akten schlummerten. Dann präsentiert die Justiz einen Täter, nach all den Jahren der quälenden Fragen nach dem Warum – um die Hoffnung auf Antworten nach wenigen Monaten wieder zu nehmen, diesmal vielleicht für immer. Da hat es an vielen Stellen an Sorgfalt gefehlt – nicht nur bei den Ermittlern von damals.

Sicher, im Jahr 2000 war eine terroristische Vereinigung wie der Nationalsozialistische Untergrund für die meisten Menschen nicht vorstellbar. Heute wissen wir es besser. Und doch ist der NSU-Prozess so zäh verlaufen, dass er öffentlich kaum mehr wahrgenommen wurde. In Düsseldorf dagegen ist im anderen Extrem mit dem Wehrhahn-Anschlag kurzer Prozess gemacht worden. 32 Verhandlungstage für zwölffachen Mordversuch – manches Betrugsverfahren dauert länger. In beiden Fällen fällt kein gutes Licht auf den Umgang der deutschen Justiz mit fremdenfeindlichen Straftaten.

Das ist Wasser auf die Mühlen der extremen Rechten. Das ist fatal.

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