Stromverbrauch Umweltschützer verklagen Saturn und Media Markt

Berlin (rpo). Die Deutsche Umwelthilfe hat die Elektronikmärkte Media Markt und Saturn verklagt. Nach Angaben der Umwelthilfe verzichten die Märkte auf die vorgeschriebene Kennzeichnung des Energieverbrauchs von Elektrogeräten. Der Verband spricht von "systematischen Versuchen, Kunden über den hohen Stromverbrauch im Unklaren zu lassen."

Die beiden Ketten folgten streng dem Motto "Geiz ist geil" und versuchten ihre Ware einzig über niedrige Preise zu vermarkten, sagte DUH-Geschäftsführer Jürgen Resch. Doch kämen Billiggeräte mit niedriger Energieeffizienz Verbraucher letztlich beim Strom teuer zu stehen. Ein Backofen oder Kühlschrank laufe zwölf bis 15 Jahre. Entscheide man sich für das stromsparendste Gerät statt eines durchschnittlichen, so könne man während der Laufdauer den Gegenwert des Geräts beim Strom einsparen, sagte Resch.

Bei Saturn oder Media Markt hätten die Verbraucher aber häufig keinen Anhaltspunkt, weil die Geräte nicht wie vorgeschrieben "deutlich sichtbar und nicht verdeckt" gekennzeichnet seien. Dies hätten Testbesuche der Umwelthilfe ergeben. Man habe die Unternehmen abgemahnt. Doch hätten sie über Anwälte mitteilen lassen, dass man die Praxis nicht ändern werde. Deshalb sei am Donnerstag Klage auf Unterlassung beim Landgericht Berlin eingereicht worden, sagte Resch.

Die Energieverbrauchs-Kennzeichnungsverordnung gilt nach Angaben der Umwelthilfe in Deutschland seit 1989. Demnach müssen Haushaltsgeräte deutlich sichtbar farblich gestaltete Aufkleber tragen, in welcher Effizienzklasse sie sind. Die beste Klasse ist A, beziehungsweise bei Kühlschränken A++. Schon die Klassen B und C gelten als Stromfresser.

Der Umweltverband kritisierte, dass die zuständigen Länder die Umsetzung der Verordnung praktisch nicht kontrollierten. Verstöße würden nicht geahndet. Das Land Baden-Württemberg habe die Verordnung sogar offiziell in einer Pressemitteilung als überflüssig bezeichnet.

Deshalb falle es inzwischen Verbraucherverbänden zu, die Einhaltung solcher Verordnungen einzufordern, sagte DUH-Rechtsexpertin Cornelia Ziehm. "Mächtige Unternehmen" glaubten dennoch, dass sie sich über solche Vorschriften hinwegsetzen könnten. Damit verschafften sie sich einen ungerechtfertigten Wettbewerbsvorteil. Es gehe um mehr als nur einen Einzelfall. Letztlich hänge es auch vom Stromsparen ab, ob Deutschland seine Klimaschutzziele einhalten könne.

Nur scheinbare Schnäppchen

Resch forderte die Verbraucher auf, sich der "bis nahe an die Hysteriegrenze inszenierte Geil-Offensive" zu widersetzen. Die Dauerschnäppchenjagd führe zwangsläufig nicht nur zu Billiggeräten mit hohem Stromverbrauch, sondern auch zu überhöhten Pestizidwerten im Gemüse und Gammelfleisch an der Kühltheke. "In vielen Fällen sparen die Leute nur kurzfristig, langfristig zahlen sie oftmals drauf", sagte Resch.

(ap)
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