Klage vor dem Landgericht Wuppertal Kundin will vor Gericht Geld für Thermomix zurück

Wuppertal · Viele Kunden waren sauer, als Vorwerk völlig überraschend ein neues Thermomix-Modell vorstellte: Sie hatten sich gerade erst den Vorgänger gekauft. Nun fordert eine Kundin vor Gericht ihr Geld zurück. Der Richter macht ihr wenig Hoffnung – lässt aber eine Hintertür offen.

 Der neue Thermomix TM6 wurde Anfang März vorgestellt.

Der neue Thermomix TM6 wurde Anfang März vorgestellt.

Foto: Vorwerk

Man kann sich ungefähr vorstellen, wie Jana B. reagiert hat, als sie sieben Wochen nach dem Kauf ihres Thermomix erfuhr, dass ihre mehr als 1000 Euro teure Küchenmaschine veraltet ist, weil überraschend ein neues Modell auf den Markt kam.

Mit seinem Modellwechsel vom TM5 zum TM6 hatte das Wuppertaler Unternehmen Vorwerk Anfang März nicht nur die Hausfrau aus Kaiserslautern überrascht, selbst die überwiegend weiblichen selbstständigen Thermomix-Verkäuferinnen wussten von nichts. Die Wut war vielerorts groß, auch bei Jana B. Also klagte sie.

Jana B. möchte ihr Geld zurück. Vorwerk hätte sie darauf hinweisen müssen, dass bald ein Nachfolger des TM5 auf den Markt kommen würde.

In erster Instanz hatte sie verloren. Und auch der Vorsitzende Richter am Landgericht Wuppertal, Stefan Istel, macht bei der Verhandlung am Dienstag wenig Hoffnung. „Wir können der Klägerin keine frohe Botschaft verkünden“, sagte der Richter. Das Urteil soll zwar erst am 9. Januar bekanntgegeben werden, doch der Richter machte klar, dass man generell damit rechnen müsse, dass Unternehmen irgendwann neuere Modelle auf den Markt brächten. Vorwerk hatte Kunden, die zwischen dem 20. Februar und dem 8. März ein älteres Modell bestellt hatten, ein Wechselangebot gemacht. Hätte Jana B. ihr Gerät ein paar Wochen später bestellt, hätte auch sie es in Anspruch nehmen können. „Irgendeine zeitliche Grenze muss es immer geben“, sagte der Richter: „Es wird immer Unzufriedene geben, die durch das Raster fallen.“

Eine Hintertür ließ er aber offen: „Wenn der Kunde sich nach einem neuen Modell erkundigt hat und eine falsche Antwort bekam, kann er den Vertrag anfechten.“ Einige Kunden hatten dies in sozialen Netzwerken behauptet. Ob es viele andere Klagen gibt, wollte eine Vorwerk-Anwältin allerdings nicht verraten.

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