Gericht verbietet Uber-Angebot Uber betrachtet Gesetze nach Kosten-Nutzen

Meinung | Düsseldorf · Das Landgericht Frankfurt hat ein Uber-Angebot für rechtswidrig erklärt – genau wie zuvor das Landgericht Köln. Doch Uber wird weitermachen, denn das Ignorieren von Regeln hat System.

 Das Uber-Hauptquartier in San Francisco.

Das Uber-Hauptquartier in San Francisco.

Foto: AP/Eric Risberg

Der Jurist Christoph Seibt hat zuletzt eine abenteuerliche These vertreten: „Ein bisschen mehr Uber wagen“ lautete die Überschrift seiner Kolumne im „Manager Magazin“, in der er sich, grob zusammengefasst, für eine Reform des Aktienrechts stark machte, damit Unternehmen abwägen können, ob sie sich an Gesetze halten wollen – oder ob es sich mehr lohnt, ein Bußgeld zu zahlen. Seibt ist Partner bei der Kanzlei Freshfields, der vorgeworfen wird, Kunden beim Steuerbetrug in Milliardenhöhe mittels sogenannter Cum-Ex-Geschäfte geholfen zu haben – aber das nur am Rande.