Leipzig Gericht setzt Sonntagsarbeit enge Grenzen

Leipzig · Das Bundesverwaltungsgericht hat der Ausweitung der Sonntagsarbeit Grenzen gesetzt. Eine Beschäftigung von Arbeitnehmern in Videotheken, Büchereien und Callcentern an Sonn- und Feiertagen sei nicht erforderlich, um besondere Bedürfnisse der Bevölkerung zu decken, entschied das Gericht in Leipzig. DVDs, Computerspiele oder Bücher könnte für eine Nutzung am Sonn- oder Feiertag vorausschauend schon an Werktagen ausgeliehen werden, argumentierten die Bundesrichter. Damit gaben sie einer Klage der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi und zweier evangelischer Dekanate teilweise statt.

Sie hatten sich gegen eine Verordnung des Landes Hessen gewandt, das 2011 weitreichende Ausnahmen für den eigentlich arbeitsfreien Sonntag beschlossen hatte (Az.: BVerwG 6 CN 1.13). Die Beschäftigung im Buchmachergewerbe ließen die Richter dagegen auch an Sonn- und Feiertagen zu, so es um die Entgegennahme von Wetten für Veranstaltungen an diesen Tagen geht.

(dpa)
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