Stichwort: Rot-Grüner Atomausstieg

Frankfurt/Main (AP). SPD und Grüne haben in ihren im Oktober 1998 ausgehandelten Koalitionsvertrag ein Kapitel "Ausstieg aus der Atomenergie" aufgenommen. Darin heißt es: "Der Ausstieg aus der Nutzung der Kernenergie wird innerhalb dieser Legislaturperiode umfassend und unumkehrbar gesetzlich geregelt."

Dazu wurden die Energieversorger von der Bundesregierung zu Gesprächen eingeladen, "um eine neue Energiepolitik, Schritte zur Beendigung der Atomenergie und Entsorgungsfragen möglichst im Konsens zu vereinbaren". Damals wurde dafür ein zeitlicher Rahmen von "einem Jahr nach Amtsantritt" gesetzt, der inzwischen überschritten ist.

Das Treffen der zuständigen Bundesminister mit den Spitzen der Stromkonzerne fand im Sommer 1999 statt und blieb ohne greifbares Ergebnis. Die Gespräche sollten im Dezember fortgesetzt werden, doch kam die Runde bei Bundeskanzler Gerhard Schröder wegen koalitionsinterner Unstimmigkeiten nicht zu Stande. Schröder kündigte kurz vor dem Jahreswechsel eine Konsensrunde für Ende Januar an, die dann aber auf Mitte Juni verschoben wurde.

Ursprünglich wollte die Bundesregierung nach Ablauf der im Koalitionsvertrag genannten Frist ein Gesetz einbringen, "mit dem der Ausstieg aus der Kernenergienutzung entschädigungsfrei geregelt" wird. Darin sollen die Betriebsgenehmigungen zeitlich befristet werden. Ein solches Gesetz ist zurzeit in Vorbereitung. Es soll im Falle eines Scheiterns der Konsensverhandlungen in Kraft treten und sieht eine maximale Betriebsdauer von 30 Jahren mit einer dreijährigen Übergangsfrist für ältere Reaktoren vor. Welche Restlaufzeiten die Bundesregierung den Betreibern allerdings mindestens gewähren muss, um nicht schadensersatzpflichtig zu werden, ist unter Juristen umstritten.

(RPO Archiv)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort