Kolumne „Berliner Republik“ Rasse im Grundgesetz

Berlin · Früher hat uns das auch nicht gestört – ist ein schlechtes Argument, wenn es darum geht, auf gesellschaftliche Bedürfnisse, neue Erkenntnisse und politischen Protest zu reagieren. Die Debatte um den Begriff der „Rasse“ im Grundgesetz ist ein Beispiel dafür, dass man solche Diskussionen nicht abtun sollte – unabhängig davon, ob einem die politische Richtung jener passt, die das Thema aufgebracht haben.

 Eine Ausgabe des Grundgesetz.

Eine Ausgabe des Grundgesetz.

Foto: dpa/Monika Skolimowska

Vieles spricht dafür, den Begriff „Rasse“ im Artikel 3 zu ersetzen. Die FDP hat den Vorschlag gemacht, stattdessen einfach „ethnische Herkunft“ zu schreiben. Der Begriff Rasse wurde in das Grundgesetz noch in Abgrenzung zur Rassenlehre der Nazis aufgenommen. Er war also immer gegen Diskriminierung gerichtet. Im Jahr 2020, in dem die Gesellschaft – ausgelöst durch den gewaltsamen Tod eines Schwarzen in den USA – ihr Bewusstsein im Umgang mit all jenen schärft, die nicht mitteleuropäisch aussehen, wäre eine sprachliche Klarstellung im Grundgesetz nur konsequent.

Wer Rasse aus dem Grundgesetz streichen möchte, sollte konsequenterweise auch die Proteste von Schwarzen in den USA nicht mehr als Rassenunruhen bezeichnen. Der Begriff Rassismus und rassistisch wird allerdings erhalten bleiben, weil man mit einer Änderung des Grundgesetzes nicht das Problem beseitigt, dass es Benachteiligung, Herabwürdigung und teilweise körperliche Misshandlung gegen Menschen mit anderer Hautfarbe gibt. Das Adjektiv zu Rasse lautet im Übrigen rassisch. Das kann man im Duden nachschlagen. Rassistisch wiederum bezeichnet jene, die sich den Begriff der Rasse zu eigen machen, um einen Teil der Menschen als weniger wertvoll zu behandeln. Das Wort Rasse taugt heute schlicht nicht mehr, um gegen Diskriminierung zu wirken. Deshalb sollte es durch ethnische Herkunft ersetzt werden

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