Düsseldorf "Grexit" nur nach Änderung der EU-Verträge möglich

Düsseldorf · Der Kursschwenk der Kanzlerin in Sachen Griechenland-Austritt aus dem Euro sorgt derzeit für Wirbel. Doch inwieweit wäre ein solcher Teilausstieg überhaupt machbar? Europarechtler wie der Jenaer Professor Matthias Ruffert haben ihre Zweifel: "Ein freiwilliger Austritt Griechenlands wäre möglich - allerdings nicht nur aus der Euro-Zone. Vielmehr sieht Artikel 50 der EU-Verträge vor, dass das Land dann auch komplett aus der EU austreten muss." Das jedoch wollen die Griechen nicht, weil sie dann auf dringend benötigte EU-Fördermittel verzichten müssten. "Wenn die Politik nun sagt, dass ein Teilaustritt möglich sei, ist das Augenwischerei. Für so einen Schritt bedarf es nämlich einer Änderung der EU-Verträge. Ich gehe davon aus, dass mit solchen Szenarien weiter Druck auf Griechenland aufgebaut werden soll", sagt der Jurist.

Eine Vertragsreform wäre extrem langwierig. Zwar gibt es ein vereinfachtes Vertragsänderungsverfahren. Es wurde zuletzt bei der dauerhaften Festschreibung der Euro-Rettungsschirme angewendet. Bei diesem Prozedere wird auf EU-Ebene ein Beschluss gefasst, der dann von den Mitgliedstaaten nur noch ratifiziert werden muss. "Um für ein Mitglied die weitreichende Möglichkeit zu schaffen, allein aus der Währungsunion auszuscheiden, reicht dieses vereinfachte Verfahren aber meiner Ansicht nach nicht aus", so Ruffert. "Vielmehr bedarf es eines ordentlichen Vertragsänderungsverfahrens mit einem Konvent, mindestens mit einer Regierungskonferenz - und dann könnte sich der Prozess sogar mehrere Jahre hinziehen."

(RP)
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