Einzelhandel in Alt-Erkrath Bahnstraße: Land fördert die Ansiedlung neuer Geschäfte

Erkrath · Ab sofort können sich Gewerbetreibende sowie Interessenten für ein Ladenlokal an der Bahnstraße in Alt-Erkrath um eine Förderung aus dem „Verfügungsfonds Anmietung“ des NRW-Sofortprogramms zur Stärkung der Innenstädte bewerben.

 Die Bahnstraße ist das Herz von Alt-Erkrath und könnte noch ein paar neue Läden vertragen.

Die Bahnstraße ist das Herz von Alt-Erkrath und könnte noch ein paar neue Läden vertragen.

Foto: Köhlen, Stephan (teph)

(RP) Die ursprüngliche Kaltmiete wird dabei für die Dauer von maximal zwei Jahren um 80 Prozent reduziert. Die Bewerbungsfrist endet am 21. Mai 2021. Die Bahnstraße ist das Zentrum Alt-Erkraths, mit kleinteiligen Angebotsstrukturen von Handel, Dienstleistung und Gastronomie. Leerstände sollen nun durch attraktive und frequenzbringende neue Angebote behoben werden. Das Ladenlokal muss sich für eine Förderung zwischen Bahnstraße 16 und Kreuzstraße befinden. Die Öffnungszeiten müssen an die umliegenden Geschäfte angelehnt sein. Von der Förderung ausgeschlossen sind Vergnügungsstätten, Spielhallen, Wettbüros, Shisha-Bars, Billiganbieter und Ein-Euro-Läden. Die Förderkriterien und das  Antragsformular sind unter www.erkrath.de/sofortprogramm-innenstadt abrufbar. Die Stadt Erkrath tritt im Förderzeitraum als Vermieterin gegenüber dem Antragstellenden auf. Nach Ablauf der Förderung ist ein weiterführender Mietvertrag mit dem entsprechenden Eigentümer der Immobilie auszuhandeln. Für Rückfragen steht die städtische Wirtschaftsförderung unter Telefon 0211 2407-2016 oder per Mail an wirtschaftsfoerderung@erkrath.de zur Verfügung.

(RP)
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