Bedrohung durch Extremisten Verfassungsschutz darf in bestimmten Fällen bei Whatsapp mitlesen

Berlin · Nach mehr als einem Jahr Streit liegt jetzt ein neuer Entwurf für ein Gesetz vor, das die Befugnisse des Verfassungsschutzes neu regelt. Die neue Regelung sieht vor, dass die Behörde künftig nicht nur Telefonate und SMS überwachen darf, sondern auch Messengerdienste.

 Künftig soll der Verfassungsschutz bei Extremismusverdacht nicht nur SMS und Telefonate überwachen dürfen sondern auch die Messengerdienste Whatsapp und Telegram. Symbolbild.

Künftig soll der Verfassungsschutz bei Extremismusverdacht nicht nur SMS und Telefonate überwachen dürfen sondern auch die Messengerdienste Whatsapp und Telegram. Symbolbild.

Foto: dpa-tmn/Andrea Warnecke

Die Online-Durchsuchung - also der verdeckte Zugriff auf Computer mutmaßlicher Extremisten - soll dem Verfassungsschutz laut Gesetzesentwurf weiterhin verwehrt bleiben. Doch nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur, soll dem Inlandsnachrichtendienst künftig in bestimmten Fällen gestattet werden, nicht nur Telefonate und SMS zu überwachen, sondern auch Chats über verschlüsselte Messengerdienste wie WhatsApp oder Telegram mitzulesen.

Das Bundesinnenministerium hatte argumentiert, beide Befugnisse würden der Sicherheitsbehörde in der virtuellen Welt letztlich nur Dinge erlauben, die ihr in der realen Welt jetzt schon gestattet seien. Die SPD sah das allerdings anders. Aus Koalitionskreisen hieß es, der Entwurf aus dem Bundesinnenministerium werde voraussichtlich noch an diesem Freitag in die Ressortabstimmung gehen.

„Gut, dass es mit den Sicherheitsgesetzen jetzt vorangeht“, sagte der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Mathias Middelberg (CDU) der dpa. Die Befugnisse von Verfassungsschutz und Bundespolizei müssten dringend den neuen digitalen Möglichkeiten angepasst werden. „Extremistengruppen und Schleusernetzwerke können wir nur überwachen und aushebeln, wenn wir deren Kommunikation überwachen“, fügte er hinzu. Diese Netzwerke nutzten vor allem verschlüsselte Dienste wie WhatsApp oder Skype. Eine einfache Telefonüberwachung sei deshalb nicht ausreichend.

Das Bundeskriminalamt hat diese Möglichkeiten heute schon im Ermittlungsverfahren. In den Polizeigesetzen der Länder sind die Regelungen zur Überwachung verschlüsselter Chats und zur Online-Durchsuchung unterschiedlich. Für die Aufklärung extremistischer Gruppierungen durch den Verfassungsschutz gilt das bisher nicht.

(anst/dpa)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort