Kleine Feiern Gottesdienste in Sachsen erlaubt

Bundesweit soll erst noch bis zum 30. April an Schutzkonzepten gearbeitet werden, bevor Christen, Juden und Muslime schrittweise wieder ihre Religion ausüben können.

 Pater Piotr Piatek hält in einer leeren Kölner Kirche vor einer Videokamera eine Andacht für die Internet-Gemeinde.

Pater Piotr Piatek hält in einer leeren Kölner Kirche vor einer Videokamera eine Andacht für die Internet-Gemeinde.

Foto: dpa/Federico Gambarini

Das Bundesland Sachsen kommt Gläubigen als erstes entgegen. Ab Montag dürfen Christen und Angehörige anderer Religionsgemeinschaften im Freistaat wieder Gottesdienste feiern, wenn sie sich mit nicht mehr als 15 Personen (plus Pastor und Kantor) in einer Kirche versammeln und dabei den nötigen Sicherheitsabstand einhalten. Eine entsprechende Regelung brachte die Regierung in Dresden auf den Weg, während in Berlin im Bundesinnenministerium Vertreter von Religionsgemeinschaften mit zwei Staatssekretären und drei Staatskanzleichefs berieten, wie das Grundrecht auf Religionsausübung bundesweit wiederhergestellt werden kann, ohne die Corona-Ansteckungsgefahr zu erhöhen. Vorerst ohne konkretes Ergebnis

Während Sachsen Nägel mit Köpfen machte, sagte ein Sprecher des Innenministeriums nach dem Gespräch, es sei „noch zu früh“, den Gläubigen auch eine zeitliche Perspektive zu geben. Die Teilnehmer seien übereingekommen, nun Konzepte zu erarbeiten, wie eine schrittweise Wiederaufnahme der gemeinschaftlichen Religionsausübung möglich sein könnte. Daraus wolle das Innenministerium eine Vorlage für die nächste Videoschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefs der Bundesländer am 30. April erarbeiten. Danach werde man weitersehen.

Die Ungeduld der Religionsgemeinschaften war gewachsen, nachdem die Regierungschefs am vergangenen Mittwoch Vorgaben für die Öffnung von Schulen, Geschäften, Museen und Zoos erarbeitet, die Gläubigen aber mit der Verlängerung des Verbots von Gottesdiensten konfrontiert hatten. NRW hatte bereits am Donnerstag das Gespräch mit den Kirchenvertretern gesucht und einen freiwilligen Gottesdienstverzicht erreicht. Christen hatten das Osterfest, Juden das Pessachfest nicht in der gebotenen Form begehen können. Ende nächster Woche beginnt für Muslime der Ramadan, der gewöhnlich auch als Fasten und Gebet in Gemeinschaft erlebt wird.

„Wenn Geschäfte bis zu einer gewissen Größe wieder öffnen dürfen, sollte das auch für Synagogen gelten“, unterstrich der Zentralrat der Juden nach der Unterredung. Und zwar „möglichst bald nach dem 30. April“. Zentralratsvorsitzender Josef Schuster unterstrich: „Gerade in schwierigen Zeiten bieten Religion und gemeinsames Gebet einen wichtigen Rückhalt.“

Hermann Gröhe, der Religionsbeauftragte der Unionsfraktion, sagte ebenfalls: „In Gemeinschaft gefeierte Gottesdienste sind wesentlicher Ausdruck der Religionsfreiheit und für viele Gläubige Quelle von Hoffnung und Kraft in schwierigen Zeiten. Sie tun unserem Land gut.“ Angesichts der Tiefe des Eingriffs gelte es nun, „zügig Regelungen zu finden, die in verhältnismäßiger Weise religiösen Menschen ihre Freiheiten so weit wie möglich wieder zurückgeben“, mahnte Grünen-Fraktionsvize Konstantin von Notz an.

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