Steht bis 2019 nicht zur Disposition Koalition hält an Soli fest

Berlin (RPO). Die schwarz-gelbe Koalition will trotz der neuen verfassungsrechtlichen Bedenken am Solidaritätszuschlag festhalten. Der Soli "steht bis 2019 nicht zur Disposition", sagte Bundesinnenminister Thomas de Maizière. FDP-Experte Volker Wissing erklärte am Donnerstag die Milliarden-Einnahmen für den Bundeshaushalt für unverzichtbar.

Die SPD regte dagegen an, ohne diese Einnahmen zu planen. Der Bund der Steuerzahler riet, vorsorglich Einspruch gegen ihre Steuerbescheide 2008 und 2009 zu erheben.

Das niedersächsische Finanzgericht hatte am Mittwoch den Zuschlag zur Einkommens- und Körperschaftssteuer als verfassungswidrig eingestuft und das entsprechende Gesetz dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorgelegt. Der Aufbau Ost sei eine gesamtdeutsche Aufgabe, sagte der dafür zuständige Innenminister am Abend im ZDF.

FDP-Politiker Wissing, Vorsitzender des Bundestags-Finanzausschusses, sagte im Deutschlandradio Kultur, die Abschaffung des Soli wäre fatal. Man könne auf die Einnahmen im Bundeshaushalt nicht ohne weiteres verzichten, auch wenn es großen Unmut darüber gebe, dass sich der Solidaritätszuschlag zur Dauerabgabe entwickelt habe. Wissing riet abzuwarten, wie das Bundesverfassungsgericht entscheidet.

Steuerzahlerbund rät zu Einspruch gegen Bescheid

Der SPD-Haushaltsexperte Carsten Schneider appellierte an die Koalition, ihre Etatplanung zu überdenken. Sollte der Soli fallen, müsste der Konsolidierungskurs erheblich verschärft werden, sagte Schneider der "Frankfurter Rundschau" (Donnerstagsausgabe). "Nicht nur die Steuersenkungen, auch jegliche Ausgabenerhöhungen wie das unsinnige Betreuungsgeld wären dann endgültig unvorstellbar."

Steuerzahlerpräsident Karl-Heinz Däke sagte im Bayerischen Rundfunk, nur mit einem Einspruch hätten Steuerzahler Anspruch auf Rückerstattung, sollte der Soli in Karlsruhe für verfassungswidrig erklärt werden. Däke sagte, er sehe gute Chancen, dass das höchste Gericht dem Urteil aus Niedersachsen folgen werde. "Wenn ein Finanzgericht davon überzeugt ist, dass der Solidaritätszuschlag in der jetzigen Form verfassungswidrig ist, dann kann das Bundesverfassungsgericht schlecht daran vorbei", sagte er.

(AP/csr)
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