Ab Anfang 2024 Kabinett beschließt mehr Leistungen für Opfer von Gewalt

Berlin · Das Bundeskabinett will die Hilfen für Opfer von Gewalttaten verbessern. Die Regierung beschloss am Mittwoch einen Gesetzentwurf, mit dem das Soziale Entschädigungsrecht reformiert werden soll.

 Kanzlerin und Minister sitzen zu Beginn der Sitzung des Bundeskabinetts (Archivbild).

Kanzlerin und Minister sitzen zu Beginn der Sitzung des Bundeskabinetts (Archivbild).

Foto: dpa/Michael Kappeler

Der Entwurf sieht unter anderem vor, dass finanzielle Entschädigungen aufgestockt werden. Außerdem sollen auch Opfer von psychischer Gewalt und Menschen, die zum Beispiel als Zeugen von Terror einen schweren Schock erlitten haben, Leistungen erhalten können. Mit den Änderungen reagiert die Bundesregierung auf Erkenntnisse aus den Folgen des Terroranschlags, der im Dezember 2016 auf dem Berliner Breitscheidplatz verübt worden war.

„Es ist uns ein wichtiges Anliegen, die soziale Entschädigung so zu verbessern, dass sich Betroffene mit ihrem Schicksal nicht mehr allein gelassen fühlen“, sagte Bundessozialminister Hubertus Heil (SPD). Staatliche Entschädigungen seien ein wesentlicher Beitrag für die Genesung der Betroffenen und die Aufarbeitung des Geschehenen.

Das neue Recht soll nach dem Beschluss der Bundesregierung ab Anfang 2024 gelten. Man wolle den Bundesländern, die für die Umsetzung zuständig seien, genügend Zeit für die Vorbereitungen geben, teilte das Bundessozialministerium mit. Einige Regelungen würden jedoch schon rückwirkend zum 1. Juli 2018 in Kraft treten. Dazu zählen nach Angaben des Ministeriums die Erhöhung der Waisenrenten und des Bestattungsgeldes sowie die Gleichbehandlung deutscher und ausländischer Gewaltopfer.

Der Opferbeauftragte der Bundesregierung, Edgar Franke (SPD), begrüßte den Gesetzentwurf. „Wer geliebte Angehörige verliert oder selbst schwere Verletzungen erleidet, braucht Solidarität und Mitmenschlichkeit“, sagte Franke. Das bisherige Recht sei auf Kriegsopfer ausgerichtet und längst nicht mehr zeitgemäß gewesen.

(zim/dpa)
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