Instagram und Werbung Klöckners Weinernte und eine Frage der Werbung

Berlin · Die Bundeslandwirtschaftsministerin stellt ein Foto auf Instagram ein und wird von Nutzern für angeblich unerlaubte Werbung kritisiert. Sie selbst wollte nur eine nette Botschaft bei strömendem Regen schicken, sagt sie.

Ist Klöckners Weinernte Werbung für den Bruder?
Foto: instagram/julia klöckner

Die Ministerin im strömenden Regen bei der Weinernte, ein Prosit auf einen guten Jahrgang sowie der Hinweis auf den Weingut-Betreiber, ihren Bruder, - schönes Foto, kurzer Text auf Instragram. Und ein kleines Problem. „#Werbung – Kennzeichnung wird hier nicht so ernst genommen, ne?“, „Schleichwerbung“, „Als Ministerin (ohne hätten Sie die Followeranzahl nicht) Werbung für eigenes Weingut machen, ohne es zu kennzeichnen... Wird immer besser“, lauteten postwendend Kommentare von Nutzern des werbefinanzierten Onlinedienstes Instagram, der zu Facebook gehört. Erst kürzlich hatte es eine Debatte gegeben, ob die Bundeslandwirtschaftsministerin mit einem Video, indem sie Nestlé für seine Zucker-, Salz- und Fettreduzierung gelobt hatte, Schleichwerbung für den Lebensmittelkonzern gemacht hat. Nein, entschied die Medienanstalt Berlin-Brandenburg, aber die Aufregung war erst einmal da.

Die Frage, wo unverfängliche Empfehlungen in sozialen Netzwerken enden und wo Schleichwerbung beginnt, beschäftigt schon länger Gerichte. Ein Leitfaden der Medienanstalten für die Werbekennzeichnung bei Social-Media-Angeboten gibt trotz unsicherer Rechtslage Hilfestellung. Demzufolge ist bei Beiträgen über Produkte, Marken oder Unternehmen eine Werbekennzeichnung nicht notwendig, wenn diese „aus eigener Motivation ohne kommerziellen Anreiz Dritter veröffentlicht werden“. Wenn aber der Eindruck entstehe, „dass der Absatz und Verkauf gefördert werden soll“, könne eine werbliche Absicht unterstellt werden. Die Sache erscheint kompliziert. „Auf einen guten Weinjahrgang!“ – Ist das schon verkaufsfördernd? Um mehr Rechtssicherheit zu schaffen, arbeitet das Justizministerium an einem Gesetz. Danach sollen Beiträge etwa auf Instagram nicht als Werbung gelten, für die es keine Gegenleistung gibt.

Ein Sprecher von Klöckner sagte auf Anfrage unserer Redaktion, das Ministerium betreibe den Instagram-Account der Chefin nicht. Das mache Klöckner selbst. Sie wolle damit Einblicke und Schulterblicke auch abseits ihrer Politik in Berlin ermöglichen. Das Foto von der Weinlese sei einfach als nette Botschaft gedacht gewesen. So haben es andere Instagram-Nutzer auch aufgefasst. Einer schreibt: „Super, auf einen guten Jahrgang.“

(hebu/kd/kron)
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