Frauenquote Gutachten für Bundesregierung stützt Frauenquote für Vorstände

Berlin · Familienministerin Giffey bekommt die von ihr erhoffte Unterstützung für die Einführung einer Frauenquote für Vorstände. Das Gutachten für die Bundesregierung gibt ihr Recht. Und die Kanzlerin hatte sich kürzlich offen dafür die Quote gezeigt. Demnach könnte die Abstimmung im Kabinett bald folgen.

 Familienministerin Franziska Giffey.

Familienministerin Franziska Giffey.

Foto: dpa/Britta Pedersen

Familienministerin Franziska Giffey (SPD) hat im Streit in der großen Koalition um die Einführung einer gesetzlichen Frauenquote für Vorstände eine entscheidende Hürde genommen – damit wird die Bundesregierung voraussichtlich in Kürze Unternehmen Mindestvorgaben machen. In dem mit Spannung erwarteten Evaluationsgutachten zur Gleichberechtigung von Männern und Frauen in Führungspositionen, das der Düsseldorfer „Rheinischen Post“ (Donnerstag) vorliegt, werden freiwillige Lösungen als nicht zielführend bezeichnet und Quoten über Aufsichtsräte hinaus auch für Vorstände empfohlen. Die bereits eingeführte 30-Prozent-Frauenquote für Aufsichtsräte habe zu eindeutigen Fortschritten geführt, heißt es in der 400-seitigen Studie, die von Giffey zur Evaluierung des seit 2015 bestehenden Gesetzes für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst in Auftrag gegeben wurde.

Darin steht: „Im Rahmen der Evaluation zeigt sich, dass Unternehmen, die der festen Quote von 30 Prozent im Aufsichtsrat unterliegen, im Schnitt einen deutlicheren Fortschritt hinsichtlich des Frauenanteils in Führungspositionen aufweisen als Unternehmen, die nur zur Festlegung von Zielgrößen für den Frauenanteil verpflichtet sind. Neben höheren Frauenanteilen im Aufsichtsrat verzeichnen ,Quotenunternehmen‘ im Zeitverlauf auch einen schnelleren Anstieg von Frauenanteilen in Führungspositionen insgesamt.“ Die Ausweitung des Geltungsbereichs der festen Quote auf weitere Unternehmen würde sich positiv auf den Aufstieg von Frauen in Führungspositionen auswirken. „Im Ergebnis kann festgestellt werden, dass die Geltung der Zielgrößen nur in geringem Maße zur Erhöhung des Frauenanteils im Vorstand geführt hat. Eine Regelung, die mehr Verbindlichkeit für die Erhöhung des Frauenanteils im Vorstand schafft, würde die Wirkungskraft des Gesetzes erhöhen – insbesondere auch deshalb, weil sich viele weitere für die Umsetzung des Gesetzes relevante Entscheidungen, zum Beispiel über Besetzungen von Führungspositionen oder auch Maßnahmen zur Förderung von Frauen, auf Ebene des Vorstands bündeln.“

Bundeskanzlerin Merkel hatte sich im Juni offen für eine Ausweitung der Frauenquote in Dax-Unternehmen gezeigt und Gespräche mit Giffey angekündigt. Gegner der Quote in der Bundesregierung hatten erklärt, sie wollten das Evaluierungsgutachten abwarten, das Giffey bei der Personalberatung Kienbaum, dem Unternehmen Flick Gocke Schaumburg und der Europe Business School in Auftrag gegeben hat. Giffey hatte Ende Februar gemeinsam mit Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) einen Gesetzentwurf vorgelegt. Danach soll der Vorstand eines börsennotierten und zugleich paritätisch mitbestimmten Unternehmens mit wenigstens einer Frau besetzt sein, wenn er mehr als drei Mitglieder hat. Das beträfe rund 100 Unternehmen. Inkrafttreten soll dies im Mai 2021.

(kd/qua)
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