Gerichtsurteil Rechtsextreme Hassplakate in Zwickau dürfen hängen bleiben

Zwickau/Chemnitz · Die rechtsextreme Partei "Der III. Weg" hat vor Gericht einen Teilerfolg im Streit um gegen die Grünen gerichtete Wahlplakate errungen. Die Plakate müssen nicht abgenommen werden. Eine Bedingung gibt es allerdings.

Im sächsischen Zwickau müssen die umstrittenen Hassplakate der rechtsextremen Partei „Der III. Weg“ einem Gerichtsbeschluss zufolge vorerst nicht abgenommen werden. Die Wahlplakate mit dem Aufdruck „Hängt die Grünen!“ seien jedoch in einem Abstand von mindestens einhundert Metern zur Wahlwerbung der Partei „Bündnis 90/Die Grünen“ anzubringen, teilte das Verwaltungsgerichts Chemnitz am Dienstag mit. Vorausgegangen war ein Eilantrag des „III. Weges“, über den das Gericht am Montag entschieden hatte. (7 L 393/21)

Das Verwaltungsgericht Chemnitz begründete das Vorgehen mit dem Grundrecht auf Meinungsfreiheit. Es sei „derzeit offen, ob die strengen Voraussetzungen für einen solchen Eingriff“ in besagtes Grundrecht vorliegen, hieß es. Die Stadtverwaltung Zwickau hatte dagegen am 9. September angeordnet, dass die Hassplakate innerhalb von drei Tagen zu entfernen sind.

Bei der „anzustellenden Interessenabwägung“ habe es die Kammer für angemessen gehalten, durch die Maßgabe einer räumlichen Trennung der Wahlplakate unter anderem das von der Partei „Der III. Weg“ eingeforderte „kommunikative Anliegen nicht zu beeinträchtigen“, teilte das Verwaltungsgericht mit. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden sieht angesichts des auf den Wahlplakaten enthaltenen Aufrufs „Hängt die Grünen!“ einen Anfangsverdacht der öffentlichen Aufforderung zu Straftaten und möglicherweise der Volksverhetzung als gegeben an. Auch in München waren entsprechende Hassplakate aufgetaucht, wurden jedoch von der Polizei umgehend entfernt.

(june/epd)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort