Wahlrechtsreform Welche NRW-Abgeordnete ihr Mandat verlieren würden

Interaktiv | Düsseldorf/Berlin · Die Ampel-Regierung will den aufgeblähten Bundestag verkleinern - von aktuell 736 auf 598 Sitze. Wir zeigen, welche NRW-Abgeordneten mit der Reform ihr Mandat bei der letzten Bundestagswahl nicht erhalten hätten.

Wahlrechtsreform: Nach den Vorschlägen von SPD, Grüne und FDP soll der Bundestag wieder auf die Normgröße von 598 Sitzen verkleinert werden.

Wahlrechtsreform: Nach den Vorschlägen von SPD, Grüne und FDP soll der Bundestag wieder auf die Normgröße von 598 Sitzen verkleinert werden.

Foto: dpa/Michael Kappeler

138 Abgeordnete des Bundestags würden nach der geplanten Wahlrechtsreform ihr momentanes Mandat verlieren, auch eine Reihe von NRW-Abgeordneten aller Fraktionen wäre darunter. Damit würde der Bundestag um knapp ein Fünftel schrumpfen. Wir haben uns angeschaut, welche Politiker aus NRW infrage kämen und was bisher ihre Rolle im Bundestag ist.

Nach der jüngst vorgestellten Wahlrechtsreform soll das bisherige Verhältniswahlrecht mit einer Erststimme (Direktkandidat im Wahlkreis) und einer Zweitstimme (Landesliste der Partei: bestimmt Sitzverteilung im Bundestag) leicht angepasst werden. Weiterhin gibt es zwei Stimmen, sie heißen jetzt Haupt- und Wahlkreisstimme. Die Hauptstimme, ganz gleich wie bei der Zweitstimme, entscheidet darüber, wie viele Sitze im Plenum eine Partei proportional erhält. Und die Wahlkreisstimme entscheidet wie die Erststimme über den Direktkandidaten. Die neuen Begriffe sollen die Funktion der beiden Stimmen für den Wähler deutlicher machen.

Überhang- und Ausgleichsmandate sollen abgeschafft werden. Zu diesen kam es, wenn eine Partei mehr Direktkandidaten in den Bundestag entsenden durfte, als ihr gemäß dem Zweitstimmenanteil in einem Bundesland zugestanden hätte. Andere Parteien bekamen mehr Sitze, um dieses Mehr an Abgeordneten zu kompensieren. In Folge der Reform könnte es bedeuten, dass in einem Wahlkreis direkt gewählte Abgeordnete keinen Sitz im Bundestag erhalten würden, nämlich dann, wenn das Zweitstimmenergebnis ihrer Partei streng interpretiert keine weiteren Direktmandate erlauben würde. Nur die Direktkandidaten mit den besten Ergebnissen ziehen dann noch ein.

25 Abgeordnete aus NRW, die 2021 noch den Einzug geschafft haben, würden es nach der aktuellen Reform nicht schaffen. Das lässt sich folgendermaßen nachrechnen:

Das bundesweite Zweitstimmenergebnis der Parteien wird auf die jetzt 598 Plätze umgerechnet, dann via Scheper-Sitzzuteilungsverfahren (die jeweiligen Anzahlen der Zweitstimmen für die einzelnen Parteien werden durch einen gemeinsamen Divisor geteilt, die sich ergebenden Quotienten werden zu Sitzzahlen gerundet) auf die Bundesländer verteilt. Nachdem alle Direktgewählten berücksichtigt sind, wird berechnet wie viele Listenplätze pro Bundesland noch übrig bleiben. Wer in der Landesliste nicht unter die verfügbaren Listenplätze fällt, also zu weit hinten auf der Liste steht, verliert sein Mandat.

Ein Beispiel: Die SPD hat bei der Bundestagswahl 2021 in NRW 30 Direktmandate und weitere 19 Listenplätze bekommen. Nach der Neuregelung stünden ihr insgesamt 41 Sitze in diesem Bundesland zu. Die ersten elf Listenkandidaten erhielten also den Zuschlag, während gleich acht weitere Kandidaten, die bis jetzt noch ein Bundestagsmandat haben, nach der Neuregelung künftig ausscheiden würden. Statt 49 hätte die SPD nur noch 41 Abgeordnete aus NRW, also acht weniger. Bei der CDU wären es sechs, bei den Grünen fünf, bei der FDP drei, der AfD zwei und bei den Linken ein Abgeordneter weniger.

Wer sind diese acht SPD-Kandidaten und wer die 17 weiteren Abgeordneten aus NRW von CDU, AfD, Grüne, FDP und Linke, die dann ihre Jobs verlieren würden? Die Infostrecke gibt die wichtigsten Informationen.

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