Änderungen im Überblick Bundesrat beschließt neues Verkehrsschild und verschärft Kampf gegen Kindesmissbrauch

Berlin · Ein generelles Tempolimit wird es in Deutschland erst einmal weiter nicht geben. Das hat der Bundesrat beschlossen. Dafür sind einige andere Regelungen auf den Weg gebracht worden. Eine Übersicht.

 Der Bundesrat in Berlin (Archiv).

Der Bundesrat in Berlin (Archiv).

Foto: dpa/Wolfgang Kumm

Auf deutschen Autobahnen wird es weiter kein allgemeines Tempolimit geben. Ein Vorstoß für eine Begrenzung auf 130 Stundenkilometern scheiterte am Freitag im Bundesrat. Diese Änderungen kommen dagegen:

  • Kampf gegen Kindesmissbrauch Ermittler haben künftig mehr Befugnisse im Kampf gegen Kinderpornografie und Missbrauch im Internet. Das vom Bundesrat gebilligte Gesetz erlaubt es den Beamten, sich bei ihren Ermittlungen in einschlägigen Foren als Kind auszugeben – um besser gegen das so genannte Cybergrooming vorgehen zu können. Zudem können speziell geschulte Beamte kinderpornografisches Material künstlich herstellen, um sich damit Zutritt zu den Foren zu verschaffen. In einem zusätzlichen Gesetzentwurf plädiert der Bundesrat dafür, Täter, die wegen Kindesmissbrauchs verurteilt wurden, lebenslang zu registrieren. Verurteilungen wegen Sexual- und Kinderpornografiedelikten sollten grundsätzlich immer im erweiterten Führungszeugnis erscheinen.
  • Organspende Organspender wird in Deutschland auch künftig nur, wer dem ausdrücklich zugestimmt hat. Der Bundesrat billigte am Freitag das vom Bundestag Mitte Januar beschlossene Gesetz, mit dem die Bürger bei Behördengängen und Arztbesuchen zu einer Entscheidung ermuntert werden sollen.
  • Straßenverkehrsordnung Um das Radfahren sicherer zu machen, wird der Mindestabstand beim Überholen durch ein Auto auf 1,5 Meter innerorts und zwei Meter außerorts festgeschrieben. Kraftfahrzeuge ab 3,5 Tonnen müssen beim Rechtsabbiegen auf Schrittgeschwindigkeit reduzieren. Auf Schutzstreifen für den Radverkehr soll ein generelles Halteverbot gelten. Ein Bußgeld von 80 statt bisher 20 Euro sowie ein Punkt in Flensburg droht Autofahrern, die durch unzulässiges Halten in zweiter Reihe Radfahrer gefährden. Wenn Radfahrer durch das Parken auf dem Radweg behindert werden, werden statt 30 künftig 70 Euro fällig, dazu kommt ebenfalls ein Punkt in Flensburg. Führt das Halten eines Fahrzeugs auf dem Schutzstreifen zum Unfall eines Radfahrers, kostet dies 100 Euro und verursacht ebenfalls einen Punkt. Ein neues Schild ermöglicht Carsharing-Fahrzeugen zudem bevorrechtigtes Parken. Neu als Verkehrsschild eingeführt wird ein grüner Pfeil nur für Fahrradfahrer zum Rechtsabbiegen und ein Verkehrszeichen für Radschnellwege.
  • Öffentlicher Nahverkehr Der Bund verdoppelt seine Mittel für den Aus- und Neubau von Bahnhöfen und Haltestellen des Schienen-Nahverkehrs in 2020 auf 665 Millionen Euro. Von 2021 bis 2024 sind es insgesamt jeweils eine Milliarde Euro. Anders als bisher dürfen die Gelder auch in die Grunderneuerung von U-Bahnhöfen, Tunneln oder Treppenaufgänge fließen. Die Länder bekommen in diesem und dem kommenden Jahr jeweils 150 Millionen Euro mehr für die Regionalbahnen.
  • Wohnungslose Der Bund kann sich künftig systematisch einen Überblick über das Ausmaß der Wohnungslosigkeit in Deutschland verschaffen. Mit dem neuen Gesetz können erstmals bundesweit die entsprechenden Daten erhoben werden.
  • Verkehrsprojekte Zwölf große Verkehrsprojekte können per Gesetz beschleunigt auf den Weg gebracht werden. Der für die Genehmigung bisher notwendige Verwaltungsakt entfällt unter anderem für den Ausbau der Bahnstrecken von Magdeburg nach Halle, von Leipzig nach Chemnitz und von Hannover nach Bielefeld. Betroffen ist außerdem die Vertiefung des Nord-Ostsee-Kanals.
  • Wölfe Sie sollen künftig auch dann schon abgeschossen werden können, wenn sie „ernste Schäden“ für Nutztierhalter verursachen. Bisher musste der betroffene Tierhalter in seiner Existenz bedroht sein, um eine Abschussgenehmigung zu erhalten. Zudem soll bei wiederkehrenden Schäden „im engen zeitlichen und räumlichen Zusammenhang“ der Abschuss von Wölfen eines Rudels auch möglich sein, wenn nicht konkrete Einzeltiere als Verursacher ausgemacht werden können.
  • Lebensmittel Nach dem Willen des Bundesrates sollen Verbraucher effektiver vor verunreinigten Lebensmitteln geschützt werden. Um schnell reagieren zu können, sollten Unternehmen verpflichtet werden, deutschlandweit einheitliche Lieferlisten zu führen und Informationen zur Rückverfolgbarkeit binnen 24 Stunden vorzulegen, heißt es in einer Entschließung.
(hebu/AFP)
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